Mit Dienstag, den 9. März 2021, treten ab 00:00 Uhr die verordneten Ausreisebeschränkungen aufgrund der derzeitigen Infektionslage im Bezirk Hermagor in Kraft.
Dazu wird seitens des Bezirkspolizeikommandos Hermagor an folgenden Straßenzügen und Zugsverbindungen kontrolliert werden:
Die Ausreisekontrollen werden mit den eigenen Kräften der Landespolizeidirektion Kärnten abgedeckt.
Zur Ausreise aus dem Bezirk ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Anstelle dieses Coronatests berechtigt auch ein ärztliches Attest über eine Corona-Erkrankung während der letzten sechs Monate zur Ausreise. Zum zweifelsfreien Nachweis der Identität ist es für die Ausreisenden unbedingt erforderlich, ein Identitätsdokument (Führerschein, Personalausweis etc.) mitzuführen!
Diese Kontrollen werden voraussichtlich bis zum 18. März 2021, 24:00 Uhr, erfolgen.
Es ist zu erwarten, dass es an den genannten Kontrollpunkten, insbesondere in den Morgenstunden, zu Verzögerungen kommen wird. Allen Verkehrsteilnehmern wird angeraten, diese Verzögerungen bei der Fahrzeit vorab einzuplanen.