Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Wildruhezonen dürfen Wanderer, SchitourengeherInnen und Eiskletterer nicht großflächig aus Kärntens Natur aussperren
Klagenfurt (1.3. 2017) - „Nach dem derzeit geltenden Jagdgesetz ist die Ausweisung von Wildschutzgebieten für jede der im Jagdgesetz vorkommenden Wildarten möglich – vom Rotwild bis zum Kolkraben. Auf diese Weise könnten Wanderer, Schitourengeher und andere Naturnutzer großflächig aus Kärntens Bergen ausgesperrt werden, wenn das Beispiel Maltatal Schule macht“, erklärte der grüne Landtagsabgeordnete Michael Johann beim heutigen Runden Tisch zum Jagdgesetz.
Beim heutigen Jagdgipfel forderten die Grünen, die gesetzlichen Bestimmungen für das Verfahren um die Ausweisung von Wildschutzgebieten klarer zu formulieren. „Hier müssen fachliche Begründungen für die Notwendigkeit der Ausweisung eines Wildschutzgebietes und eine Abwägung mit den Interessen an der Erhaltung der Wegefreiheit im alpinen Raum im Gesetz verankert werden.“
Konkreter Anlass ist die Debatte im Maltatal, wo eine neu ausgewiesene Wildruhezone die Eiskletterer aus den sogenannten Kesselwänden aussperrt. „Im Maltatal ist es offensichtlich, dass bei der Ausweisung der Wildschutzzone nicht der Schutz des Wildes, sondern Interessen der Jagd und des Grundeigentümers im Vordergrund standen. Es gibt begründete fachliche Zweifel, denn das jüngst ausgewiesene Wildschutzgebiet erscheint durch seine schattseitige Lage als Einstand für Gamswild eher ungeeignet“ fordert Johann die fachliche und juristische Überprüfung der Ausweisung.
Grundsätzlich sieht Johann in der Ausweisung von Wildschutzgebieten ein taugliches Mittel zur Besucherlenkung in Gebieten, in denen die touristische Nutzung dazu führt, dass Wild in seinen natürlichen Einständen stark beunruhigt oder abgedrängt wird. „Solche Wildschutzgebiete müssen aber fachlich gut begründet sein und müssen sorgfältig zoniert werden, um Wege oder Loipen nicht zu blockieren. Sie sollten in Einvernehmen zwischen Grundeigentümern, JägerInnen, alpinen Vereinen und anderen Nutzergruppen ausgewiesen, um eine entsprechende Akzeptanz zu erreichen, die für die Erreichung des Schutzziels vonnöten ist.“
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv