Presseaussendung von:Bürgerforum "Wasser Klagenfurt"
Das Bürgerforum Wasser-Klagenfurt ruft am Tag des Wassers 2013 die künftige Landesregierung auf, durch eine Gesetzesänderung die Privatisierung von Wasserversorgung nicht mehr zuzulassen. Internationale Beispiele sind hier abschreckend. Vermeintliche Vorteile für Gemeinden erwiesen sich als Nachteil für die Bevölkerung.
Wasser ist ein Allgemeingut und gehört uns allen; es ist ein Menschenrecht mit einwandfreiem Trinkwasser, in ausreichender Menge und zu einem angemessenen Preis versorgt zu werden. Dabei ist für Gewinnstreben und aufgeblähte Verwaltungsapparate kein Platz. Die Wasserversorgung in Klagenfurt muss zurück in die Hoheit des Gemeinderates.
Durch die geplante EU-Richtlinie ist die Problematik der Privatisierung der Wasserversorgung in den Städten in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. In verschiedenen Großstädten Europas wurde dieser Weg gegangen und die Wasserversorgung globalisiert. Die Kommunen erhielten vom Käufer- einem Multi-Konzern - einen Geldbetrag und konnten dadurch einerseits Budgetlöcher stopfen, andererseits wurden Prestigeprojekte wie Hallenbäder, Stadien etc. finanziert. Die Folgen waren verheerend: Schlecht gewartete Netze führten oft zu Ausfällen in der Versorgung, die Wasserqualität hat sich vermindert. Die Tarife wurden enorm teuer. In vielen Städten hat man daher die Privatisierung zurückgenommen, was zwar sehr teuer war, aber trotzdem konnten die Tarife bereits gesenkt werden.
Im Jahre 2000 wurde in Klagenfurt die Wasserversorgung auf die privatrechtlich organisierte STW-Aktiengesellschaft von der FP/VP-Koalition in die Wege geleitet. Die Tarife schnellten durch die Bereitstellungsgebühr in die Höhe. Auch hatte ein internationaler Konzern schon seinen Fuß in der Tür. Damals konnte ein leidvoller Weg für die Bevölkerung noch abgewendet werden. Doch die privatrechtliche AG kann jederzeit ohne Befassung des Gemeinderates die Wasserversorgung ausgliedern und verkaufen, möglicherweise mit alleiniger Zustimmung des Bürgermeisters. Jedenfalls aber mit der einfachen Mehrheit im Gemeinderat, die sich ganz leicht finden lässt, wie das Beispiel des Stadtbudgets 2013 zeigt.
Bürgermeister Scheider denkt trotz Gerichtsurteil nicht im Geringsten an eine Rückführung in die Gemeindeverwaltung. Im Sinne der Sicherung des Grundrechtes auf einwandfreies Wasser für alle Bürger ist daher die neu gewählte Landesregierung aufgerufen, derartige Privatisierungen wirksam zu verhindern. Durch eine Gesetzesnovelle soll festgelegt werden, dass Wasserversorgungsanlagen, die einen erheblichen Teil der Gemeinde bedienen nur von dieser oder Wassergenossenschaften betrieben werden dürfen. Die Tarife sind von den Gemeinderäten festzulegen, wobei dem Land die Aufsicht hinsichtlich Angemessenheit und soziale Ausgewogenheit obliegt. Da laut Anfragebeantwortung durch Bgm. Scheider die Wasserrechte (noch?) bei der Stadt liegen, ist eine solche „Rekommunalisierung“ rechtlich unproblematisch.