Presseaussendung von:LRin Beate Prettner
LRin Prettner: Aufgrund anhaltender Trockenheit speziell auf Brandschutzmaßnahmen achten – Osterfeuer dienen nicht dem Beseitigen von Abfällen
Damit Österliches Brauchtum nicht zum „Rauchtum“ wird, mahnt Kärntens Umweltreferentin, Landesrätin Beate Prettner, zu besonderer Vorsicht beim Abbrennen von Osterfeuern. „Das Abbrennen von öffentlichen Feuern ist in bebautem Gebiet grundsätzlich verboten und nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters, der Bürgermeisterin möglich. Bei Witterungsverhältnissen, wie der momentanen Trockenheit, ist auch beim Verbrennen im unbebauten Gebiet besondere Vorsicht geboten und eine vorherige Abklärung mit der jeweiligen Gemeinde jedenfalls erforderlich“, erinnert Prettner und rät bei Unsicherheiten ob ein Osterfeuer erlaubt ist oder nicht, den jeweiligen Bürgermeister bzw. die jeweilige Bürgermeisterin zu kontaktieren, die erste Anlaufstelle in solchen Fragen sind.
Zudem sei vor dem Hintergrund der anhaltenden Trockenheit vor allem auf Brandschutzmaßnahmen verstärktes Augenmerk zu legen, so die Umweltreferentin. „Es gab heuer bereits Fälle, wo frühzeitig abgebrannte Osterfeuer um sich gegriffen und Flächenbrände ausgelöst haben. Im Sinne der eigenen Sicherheit und zum Schutz der Mitmenschen appelliere ich an die Kärntner Brauchtumsfreunde und –freundinnen, besonders umsichtig beim Verbrennen von Osterfeuern zu sein“, so Prettner.
Keinesfalls diene der Osterbrauch dazu, sich lästiger Abfälle wie Plastik, Autoreifen oder gar Altölen zu entledigen, erinnert Prettner. „Nur unbehandelte Materialen pflanzlicher Herkunft, wie zum Beispiel Stroh, Holz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub sind zur Verwendung bei Osterfeuern erlaubt. Unsere Luftgüte und damit auch unsere Gesundheit wird es uns danken, wenn wir dies entsprechend berücksichtigen“, so Prettner.
Zudem spiele auch der Schutz der Tiere keine unerhebliche Rolle. „Wenn Osterhaufen schon vor längerer Zeit angelegt wurden, können sich dort bereits Kleinsäuger wie Igel und Nagetiere häuslich niedergelassen haben. Damit diese Tiere nicht mit verbrannt werden, sollten die Haufen jedenfalls vor dem Abbrennen umgeschichtet werden“, so Prettner.
Foto: Büro LRin Prettner