Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Osterfeuer, Feuer zur Sommersonnenwende sowie anlässlich von 10.-Oktober-Feiern werden erlaubt - Meldung bei Gemeinde notwendig
Klagenfurt (LPD). Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler heute, Freitag, bekannt gibt, hat er die von Umweltreferentin LR Beate Prettner vorgelegte Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes genehmigt. Demnach ist es auch in Zukunft erlaubt, zu Ostern, zur Sommersonnenwende sowie anlässlich der 10.-Oktober-Feierlichkeiten Brauchtumsfeuer zu entzünden. "Die Kärntner Kultur basiert auf zahlreichen christlichen Bräuchen, denen mit dieser Ausnahmeregelung Rechnung getragen wird. Das Entzünden von Osterfeuern oder von Feuern im Rahmen von 10.-Oktober-Feierlichkeiten ist als kultureller Brauch tief in unserer Geschichte verankert, weshalb es in Bezug auf diese Traditionen auch eine Ausnahmeverordnung geben muss ", betont Dörfler.
Bürger, die bei den bevorstehenden Osterfeierlichkeiten entsprechende Feuer entzünden möchten, haben dies der zuständigen Gemeinde spätestens zwei Tage vor dem Abbrennen zu melden. Im bebauten Gebiet ist das Entzünden von Feuern jedoch nur bei Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters zulässig.
Von einer ausufernden Silvesterknallerei distanziert sich der Kärntner Landeshauptmann aber weiterhin. Das zum Jahreswechsel praktizierte Abfeuern von Raketen lasse die Feinstaubkonzentration besonders in Klagenfurt aber auch in allen von Feinstaub betroffenen Städten mehr als eine Woche lang nach oben schnellen. Außerdem führe die Knallerei zu großen Belastungen für Haus- und Wildtiere.
Foto: Mein Klagenfurt/Sonya Konitsch