Pressemeldungen Juni 2026
Nach fristloser Entlassung: AK Kärnten sichert Arbeitnehmerin 33.000 Euro
Nach 38 Jahren im selben Unternehmen wurde eine Kärntner Arbeitnehmerin fristlos entlassen und stand plötzlich ohne Job da. Weil damit auch ihre Abfertigung gefährdet war, schaltete sich die Arbeiterkammer Kärnten ein. Nach einer Klage erhielt die Frau schließlich knapp 33.000 Euro netto.
Die Dienstnehmerin hatte bereits das pensionsfähige Alter erreicht, entschied sich jedoch, ihrem Arbeitgeber weiterhin zur Verfügung zu stehen und weiterzuarbeiten. Umso größer war der Schock, als der Arbeitgeber plötzlich eine fristlose Entlassung aussprach.
Da das Arbeitsverhältnis bereits seit Jahrzehnten bestand, fiel die Frau noch unter die Regelung der „Abfertigung Alt“. Bei einer rechtmäßigen fristlosen Entlassung kann dieser Anspruch jedoch verloren gehen.
Nachdem erste Gespräche keine Einigung brachten, brachte AK-Experte Fabio Del Frate Klage ein. „Eine fristlose Entlassung ist das schärfste Schwert im Arbeitsrecht und an extrem hohe Hürden geknüpft. In diesem Fall hielten die Anschuldigungen einer rechtlichen Prüfung nicht stand“, erklärt Del Frate.
Der Druck des bevorstehenden Gerichtsverfahrens zeigte schließlich Wirkung: Kurz vor dem Verhandlungstermin lenkte der Arbeitgeber ein. In einem Vergleich verpflichtete sich das Unternehmen zur Zahlung von knapp 33.000 Euro netto, bestehend aus Abfertigung und Kündigungsentschädigung.
AK-Präsident Günther Goach sieht darin ein wichtiges Signal: „Es ist menschlich zutiefst enttäuschend, wenn langjährige Loyalität am Ende mit haltlosen Vorwürfen beantwortet wird.“
Zugleich verweist Goach auf die Bedeutung des kostenlosen Rechtsschutzes der Arbeiterkammer: „Dieser Erfolg zeigt einmal mehr, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer ist. Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen geht es oft um existenzielle Summen, die sich die Menschen über Jahrzehnte hart erarbeitet haben.“
Die AK Kärnten rät Arbeitnehmern, sich bei plötzlichen Entlassungen oder unklaren Vorwürfen rasch rechtlich beraten zu lassen, um Fristen einzuhalten und mögliche Ansprüche zu sichern.
AK Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz: 050 477-1004 oder arbeitsrecht@akktn.at
Foto: Mein Klagenfurt