Am 24.06.2021 um 08:45 Uhr wurde die Polizei zu einer Wohnung in Klagenfurt am Wörthersee gerufen, da sich ein Häftling mit Fußfessel seit 1,5 Stunden nicht mehr bewegte.
Dort konnte wahrgenommen werden, dass die Wohnungstüre aufgebrochen war. Beim Betreten der Wohnung konnte der 26-Jährige in seinem Bett liegend vorgefunden werden. Er gab an, dass die Fußfessel von selbst heruntergefallen sei und er die Wohnungstüre aufgetreten hätte, weil er den Schlüssel verloren hätte. Er wurde aufgefordert, mit in die Justizanstalt zu kommen. Als er daraufhin ein T-Shirt suchte, ging dieser in das Wohnzimmer, hierbei konnten die Beamten ein Terrarium wahrnehmen, in welchem sich eine Klapperschlange befand.
Der 26-jährige wurde in weiterer Folge durch die Justizwache in die Justizanstalt Klagenfurt überstellt.
Da nun der Verdacht gegeben war, dass in der Wohnung exotische Tiere gehalten werden, bei welchen die Haltung in Kärnten verboten ist, wurde abermals Nachschau im Wohnzimmer gehalten. Hierbei konnten fünf Glasterrarien sowie mehrere Plastikboxen vorgefunden werden. Bei einer Besichtigung der Terrarien konnten hierbei mehrere Schlangen (Klapperschlange, die anderen Arten waren den einschreitenden Beamten unbekannt) wahrgenommen werden. In den besagten Plastikboxen konnten Umrisse von vermutlich nicht einheimischen Spinnen wahrgenommen werden. Bei einer Rückfrage in der Justizanstalt woher der 26-jährige die Tiere habe, verweigerte dieser jede Aussage.
Daraufhin wurde mit dem Reptilienzoo HAPP telefonisch Rücksprache gehalten. Frau Happ gab an, dass die Haltung von Giftschlangen in Kärnten nicht erlaubt ist und man hierfür eine behördliche Genehmigung braucht. Sie kam in weiterer Folge mit einer Mitarbeiterin zur Einsatzörtlichkeit. Nach einer ersten Besichtigung der Tiere gab diese an, dass alle Schlangen, welche in den Terrarien gehalten werden, hochgiftig sind und sofort aus der Wohnung verbracht werden müssen.
Bestandsaufnahme der Tiere:
Alle Tiere wurden eingesammelt und in den Reptilienzoo verbracht. Der aufgefundene Taipan konnte auf Grund seiner besonderen Gefährlichkeit (giftigste Schlange der Welt) nicht aus seinem Terrarium entnommen werden und musste somit samt Terrarium durch die einschreitenden Beamten aus der Wohnung getragen werden.
Nach Abtransport der Giftschlangen und Giftspinnen wurde auch der Vermieter über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Dieser kam ebenfalls zur Einsatzörtlichkeit und reparierte die beschädigte Wohnungstüre.
Die Ermittlungen zur Herkunft der Tiere werden noch geführt. Der 26-Jährige wird angezeigt.