Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Errichtung von baulichen Anlagen bereits heute gegeben
Klagenfurt. (27.06.2017) - „Die explizite Nennung der Windanlagen im neuen Naturschutzgesetz ist nur eine Präzisierung der gegenwärtigen Rechtslage“, reagiert Michael Johann, der Vorsitzende des Umweltausschusses im Kärntner Landtag, auf die Aussagen von LR Köfer und IG-Obmann Prasch. Eine naturschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Windanlagen gibt es auch in fast allen anderen Bundesländern.
In der vom Umweltausschuss angeforderten Stellungnahme der IG Windkraft steht der Satz: „Durch die explizite Normierung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung für Windanlagen wird sich im Hinblick auf die Errichtung von Anlagen im Grünland nichts verändern“. Das liegt daran, dass die Errichtung von baulichen Anlagen im Grünland schon bisher naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig ist und Windanlagen solche bauliche Anlagen darstellen.
„Die Befragung von Auskunftspersonen im Umweltausschuss hat gezeigt, dass nicht das Naturschutzgesetz sondern die Frage der UVP-Pflicht und die Einsprüche der Anrainer die wesentliche Hürde für die Windkraftprojekte in Kärnten darstellen. Wir Grüne bekennen uns zur Windkraftstandorträume-Verordnung, weil die Beeinträchtigung der Landschaft durch die Errichtung von Windanlagen ein Thema ist, das die Menschen in Kärnten sehr bewegt, wie auch die aktuellen Diskussionen in der Kärntner Jägerschaft zeigen. Trotzdem sind wir zuversichtlich, dass demnächst in Kärnten die ersten Windparks eröffnet werden“, berichtet Johann.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv