Presseaussendung von: Die Grünen im Kärntner Landtag
Grüne bringen im Kärntner Landtag Antrag auf Vereinheitlichung des Anlagenrechts ein
Klagenfurt. (25.06.2015) - Als Konsequenz aus dem HCB-Skandal bringen die Grünen heute bei der Landtagssitzung einen Antrag zur Vereinheitlichung des Anlagenrechts ein. „Das österreichische Anlagenrecht ist zersplittert. Je nach Anlagenart und Umweltmedium kommen andere Gesetze zum Zug“, erklärt Grün-Landtagsabgeordneter Michael Johann und sagt weiter: „Bei einer Zementfabrik wie im Fall Wietersdorf sind im Bereich Luftreinhaltung mehrere Behörden zuständig. Für die Produktion des Zements ist die Gewerbebehörde zuständig, für die Mitverbrennung von Abfall zur Energieerzeugung die Abfallbehörde. Es kommen zwei verschiedene Bundesgesetze zur Anwendung, bei denen zwei verschiedene Ministerien als oberste Behörden im Instanzenzug stehen und verschiedene Behörden für die Kontrolle zuständig sind. Wenn eine UVP notwendig ist, ist die UVP-Behörde zuständig, bis das Verfahren durch eine Endabnahme abgeschlossen wurde.“
„Die Erfahrungen um den HCB-Vorfall im Görtschitztal legen nahe, dass es sinnvoll wäre, das Anlagenrecht zu vereinfachen. Eine einzige Behörde soll für Genehmigung aller gefährlichen Industrieanlagen und in weiterer Folge für die Kontrolle der Einhaltung der Bescheide zuständig sein“, meint Johann. Einschlägige Bestimmungen des AWG und der Abfallverbrennungsverordnung wie Schadstoffbeschränkungen im Input sollen auch auf Abfälle angewendet werden, die als Ersatzrohstoffe eingesetzt werden.
„Außerdem muss gewährleistet sein, dass Anrainer und Öffentlichkeit nicht wie im AWG-Anzeigeverfahren von der Wahrnehmung ihrer Rechte ausgeschlossen werden können. Mitwirkungsrechte für NachbarInnen, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Umweltanwaltschaft müssen im Sinne der Aarhus-Konvention in allen abfallwirtschaftsrechtlichen Verfahren geben sein“, fordert Johann.
Foto: Grüne/KK