Presseaussendung von: AK-Kärnten
Bei einer maximalen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden stehen Ferialarbeitern laut den Experten der AK KÄRNTEN monatlich zwischen 700 und 1.000 Euro brutto zu. Achten sollten Jugendliche auf die ordnungsgemäße Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (GKK), ihren Urlaubsanspruch sowie die Auszahlung des anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes. Diese Sonderzahlung erhalten allerdings nicht alle.
Wie viel Geld gibt es für wie viel Arbeit im Ferialjob? Anfragen dieser Art häufen sich zurzeit bei den Experten der AK-Jugendabteilung. Tagtäglich sind es sechs bis zehn Jugendliche oder deren Angehörige, die sich über gesetzliche Regelungen für die Ferialarbeit erkundigen. „Vor allem das Gehalt und die Arbeitszeit sind die häufigsten Themen in unseren Beratungen“, erklärt der Chef der Abteilung für Lehrlings- und Jugendschutz, Helmut KRAINER.
700 bis 1.000 Euro brutto
Was das Gehalt betrifft, gibt es zwei verschiedene Formen der Entlohnung. Jugendliche, die im Rahmen ihrer Schulausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren, werden nach der Lehrlingsentschädigung entlohnt. Für Schüler zwischen der zweiten und dritten Klasse einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule gilt das zweite Lehrjahr, für jene zwischen der dritten und vierten Klasse das dritte Lehrjahr. Das sind 599,50 bzw. 728 Euro. Alle anderen Ferialjobs müssen nach dem jeweiligen Kollektivvertrag entlohnt werden. Gibt es für eine Branche keinen Kollektivvertrag, bildet das ortsübliche Entgelt die Grundnorm. 700 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob also auf jeden Fall bringen.
Maximal 40 Wochenstunden
Ferialjobs gibt es erst ab einem Alter von 15 Jahren und auch die Arbeitszeit ist genau geregelt. Wer unter 18 Jahre alt ist, darf höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Zwei Tage müssen frei sein. Das gilt auch für das Gastgewerbe, wo es aber noch zusätzliche Regelungen gibt. Unter 16-Jährige dürfen dort höchstens bis 20 Uhr arbeiten, 16- bis 18-Jährige bis 23 Uhr. „Wichtig ist, dass es genaue Arbeitspläne geben muss. Der Dienst darf nicht auf Zuruf erfolgen. Außerdem müssen zwischen Dienstende und Dienstbeginn zwölf Stunden Ruhezeit liegen“, erklärt Krainer. Dienstgeber, die sich nicht an diese Gesetze halten, können vom Arbeitsinspektorat abgestraft werden. KRAINER: „Stichproben sind jederzeit möglich.“
Auf Anmeldung achten
„Wichtig ist, dass die Jugendlichen bei der GKK angemeldet sind, und dass sie etwaige Sonderzahlungen erhalten“, erklärt KRAINER. Selbst wenn nur für ein paar Wochen gearbeitet wird, haben Ferialarbeiter einen anteiligen Urlaubsanspruch, je nach geleisteter Dienstzeit. Nach einem Monat sind das etwa zwei Tage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, bekommt am Ende Bares – in Form der Urlaubsersatzleistung. Ob Ferialarbeiter anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.
Steuerausgleich als Zuckerl
Der AK-Experte rät für den Streitfall genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und am Ende des Arbeitsverhältnisses keine Verzichtserklärungen zu unterschreiben. Wer das doch tut, könnte um das Geld für geleistete Überstunden umfallen. Ein Zuckerl im Nachhinein ist für die Ferialarbeiter der Lohnsteuerausgleich. Wer über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient, ist nicht lohnsteuerpflichtig. Wurde dennoch Lohnsteuer abgezogen, können sich Ferialarbeiter diese mit der Arbeiternehmerveranlagung innerhalb der nächsten fünf Jahre vom Finanzamt zurückholen. Einen Appell richtet der AK-Jugendschutzexperte an die Dienstgeber: „Sie sind aufgerufen, die erste Erfahrungen im Berufsleben für die Jugendlichen möglich positiv zu gestalten.“
AK-Hotline: 050 477-1000