Presseaussendung von: AK-Kärnten
Die stolze Summe von 18.500 Euro an nicht bezahltem Lohn erhielt ein 44-jähriger Klagenfurter dank des Einschreitens der ARBEITERKAMMER zurück. Fast acht Jahre war der Betroffene in einem Malerbetrieb von seinem Chef skrupellos ausgenutzt worden. Denn trotz Vollzeit-Tätigkeit war der Arbeitnehmer nur geringfügig angemeldet und auch bezahlt worden.
„Das ist ein Fall von besonderer Gewissenlosigkeit“, beschreibt AK-Jurist Richard WOHLGEMUTH das Vorgehen eines Kärntner Unternehmers, der seinen Hilfsarbeiter jahrelang an der „kurzen Leine“ hielt. Denn obwohl der Klagenfurter im Ausmaß eines Vollzeitbeschäftigten arbeitete und sogar Überstunden machte, war er von Anfang an nur als geringfügig Beschäftigter angestellt. Für seine Arbeitsleistung erhielt er nur 200 bis 300 Euro Lohn im Monat.
Der Chef hatte weiters auch keine Skrupel, diesem Mitarbeiter, dem er ein Zimmer als Unterkunft zur Verfügung stellte, dafür noch 150 Euro im Monat als Miete abzuknöpfen. Als der Malerbetrieb schließlich nicht mehr auf die Unterstützung des Gehilfen angewiesen war, wurde der langjährige Mitarbeiter gekündigt.
Jetzt suchte der Arbeiter die ARBEITERKAMMER auf. Bei der Überprüfung fielen den AK-Juristen sofort die groben Verstöße des Dienstgebers auf. „Obwohl schon einiges an vorenthaltenem Lohn verjährt war, haben wir erreicht, dass der Arbeitgeber zur Zahlung von über 18.000 Euro verurteilt worden ist“, betont WOHLGEMUTH und appelliert an die Arbeitnehmer, sich im Falle einer Kündigung oder bei nicht bezahlten Löhnen, Überstunden und Zulagen immer so schnell wie möglich an die ARBEITERKAMMER zu wenden, damit Fristen nicht verstreichen.
AK-Hotline 050 477-1000