Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Versagen der Stadt erschwert jede andere Lösung mit der Telekom
Klagenfurt (LPD). Die Stadt Hermagor habe bei der Genehmigung des 48 Meter hohen Handymasten alles falsch gemacht, was man nur falsch machen könne, stellte heute, Dienstag, Hochbaureferent LR Christian Ragger fest. "Der Masten wurde im so genannten vereinfachten Verfahren bewilligt, bei dem nicht einmal eine Verständigung der Anrainer vorgesehen ist. Den Bürgern sollte überfallsartig ein massives Ungetüm vor ihre Haustüren gesetzt werden, ohne dass man ihnen ein Recht zur Stellungnahme einräumte", kritisierte Ragger.
Auf seine Initiative hat die Baubehörde mittlerweile diesen Mangel behoben und die Parteistellung der Nachbarn herbeigeführt. Ihnen wurde die irregulär zustande gekommene Baugenehmigung zugestellt, sodass sie eine Stellungnahme abgeben können. Weiters verweist Ragger auf den rechtsgültigen Mobilfunkpakt, in dem sich 2006 die Mobilfunkbetreiber dazu bekannt haben, neue Masten in Kärnten einvernehmlich mit der jeweiligen Standortgemeinde festzulegen.
"Der Bürgermeister hätte sich nur auf diesen Pakt berufen brauchen. Dieser räumt den Gemeinden Mitspracherechte ein. Er hätte auch Alternativstandorte vorschlagen können und vor einer Bewilligung hätte auch die Bevölkerung ausführlich informiert werden sollen", informierte Ragger über den rechtlichen Status quo.
Ragger hofft, dass trotz der bereits begonnen Bauarbeiten mit der Telekom eine für die Hermagorer verträgliche Lösung gefunden werden kann. "Es geht nicht darum, den Handymasten zu verhindern, sondern ihn in der Stadtgemeinde so zu platzieren, dass die Bürger möglichst wenig beeinträchtigt sind und auch das Ortsbild nicht so dramatisch beeinträchtigt wird wie durch das laufende Projekt".
Der Hochbaureferent äußerte die Vermutung, dass der die gesamte Umgebung dominierende Bau eine Aufhebung der bestehenden Bewilligung rechtfertigt und eine Suche nach einem verträglichen neuen Standort nötig macht. "Die Ortsbildpflegekommission muss jedenfalls diesen Verdacht prüfen. Es ist unverständlich, dass dieser rechtlich vorgesehene Schritt nicht vor Erteilung der Bewilligung durch die Stadtgemeinde erfolgt ist. Jetzt kann das nur mehr die Bezirkshauptmannschaft anordnen. Als zuständiger Referent habe ich die entsprechenden Anträge gestellt", erklärte Ragger.
Foto: Büro LR Ragger