Pressemeldungen Juli 2026
Stadtsenat lehnt Vergleich im Verfahren mit DDr. Ulrich Kraßnig vorerst ab
Im Zivilverfahren zwischen dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer DDr. Ulrich Kraßnig und der Landeshauptstadt Klagenfurt konnte ein bedingter Vergleich abgeschlossen werden.
Mit Erfüllung des Vergleichs würden sämtliche wechselseitigen Ansprüche als bereinigt und verglichen gelten. Rechtswirksam wird der Vergleich jedoch nur, wenn er nicht bis spätestens 10. August 2026 widerrufen wird.
Der Rechtsanwalt der Stadt empfahl aus fachlicher Sicht die Annahme des Vergleichs.
Bürgermeister Christian Scheider stellte den Antrag, dem Vergleich zuzustimmen. Dieser wurde vom Klagenfurter Stadtsenat mehrheitlich abgelehnt. Vor einer Beschlussfassung soll nun ein Gutachten abgewartet werden, das den Wert des Kraßnig-Gutachtens bewertet. Erst danach soll der Stadtsenat erneut über den Vergleich entscheiden.
Foto: Mein Klagenfurt