Pressemeldungen Juli 2026
Kärnten legt 10-Punkte-Plan gegen NGO-„Einspruchstourismus“ vor
Jahrelange Verfahren, steigende Projektkosten und fehlende Planungssicherheit für Investitionen: Das Land Kärnten will die Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen bei Genehmigungsverfahren neu regeln. Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber und Wirtschaftslandesrat Sebastian Schuschnig präsentierten dazu einen 10-Punkte-Reformplan, der der Bundesregierung vorgelegt werden soll.
Grundlage ist ein vom Land Kärnten beauftragtes Rechtsgutachten der auf Öffentliches Wirtschaftsrecht und Europarecht spezialisierten Kanzlei Eisenberger Rechtsanwälte. Untersucht wurde insbesondere, ob der örtliche Tätigkeitsbereich anerkannter Umweltorganisationen eingeschränkt werden kann, ohne gegen europarechtliche Vorgaben oder die Aarhus-Konvention zu verstoßen.
Laut Gutachten bestehen dafür rechtliche Möglichkeiten. „Ja, es gibt Möglichkeiten, den Rahmen neu zu definieren und das Gutachten zeigt auch auf, wie eine solche Regelung aussehen könnte. Wir sind das erste Bundesland, das dafür konkrete Gesetzesvorschläge vorlegt“, so Gruber.
Im Zentrum des Kärntner Reformplans steht der von Gruber und Schuschnig als „Einspruchstourismus“ bezeichnete Umstand, dass Umweltorganisationen auch bei Projekten Beteiligungs- und Beschwerderechte ausüben können, obwohl aus ihrer Sicht kein ausreichender regionaler Bezug besteht.
Künftig sollen diese Rechte stärker an den tatsächlichen Tätigkeitsbereich einer Organisation gebunden werden. Eine NGO soll demnach nur dort einspruchsberechtigt sein, wo eine entsprechende regionale Tätigkeit nachgewiesen werden kann.
Schuschnig verweist darauf, dass es derzeit 69 anerkannte Umweltorganisationen in Österreich gebe und 27 davon österreichweit Einsprüche erheben dürften.
„Die Wirtschaftsreferenten der Bundesländer haben dieses Thema bereits mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Dennoch hat sich an den gesetzlichen Grundlagen bisher nichts geändert. Deshalb legen wir nun konkrete Vorschläge vor. Es geht darum, Verfahren zu beschleunigen und Investitionen wieder möglich zu machen“, so Schuschnig.
Der Reformplan umfasst zehn konkrete Bereiche.
Besonders die Finanzierung von Umweltorganisationen nimmt Schuschnig ins Visier. „NGOs genießen in der öffentlichen Meinung oft einen gewissen Vertrauensvorschuss. Aber die Wahrheit ist, Projekte zu bekämpfen ist für viele von ihnen ein Geschäftsmodell geworden. Deshalb fordern wir die vollständige Offenlegung der Finanzierungsquellen von NGOs“, so der Wirtschaftslandesrat.
Rechtsanwalt Georg Eisenberger verweist auf die Folgen langer Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Investitionen. Als Beispiele nennt er ein Zentrallager eines großen Möbelherstellers im Burgenland sowie das Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm. Letzteres wurde laut Aussendung bereits 2015 eingereicht und ist bis heute nicht genehmigt.
Kathrin Bayer von der Kanzlei Eisenberger erklärt: „Mit dem Gutachten zeigen wir auf, was europarechtlich zulässig ist. Dafür haben wir uns auch intensiv mit den Regelungen in anderen EU-Staaten auseinandergesetzt.“
Gruber betont, dass die Rechte tatsächlich Betroffener durch die Reform nicht eingeschränkt werden sollen: „Es geht keinesfalls darum, die Rechte tatsächlich Betroffener einzuschränken. Es geht darum, einen Missstand zu beheben, der zunehmend zu einem Standortproblem wird.“
Der 10-Punkte-Reformplan und die daraus entwickelten Gesetzesvorschläge sollen nun der Bundesregierung übergeben werden. „Mit unseren Vorschlägen erhöhen wir den Druck, den Missbrauch dieses Systems zu beenden“, so Schuschnig.
Foto: LPD Kärnten/Gleiss