Pressemeldungen Juli 2026
AK Kärnten verhilft Pferdebesitzerin zu 8.155 Euro Versicherungsleistung
Eine Kärntner Pferdebesitzerin hat mit Unterstützung des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten eine deutlich höhere Versicherungsleistung für die Behandlung ihrer Stute durchgesetzt. Nachdem die Versicherung zunächst nur einen Teil der Kosten übernehmen wollte, erhielt die Frau schließlich insgesamt 8.155 Euro.
Die Stute musste nach einer Knochenabsplitterung am Sprunggelenk, die auch eine Sehne beeinträchtigte, operiert werden. Zunächst überwies die Versicherung lediglich 1.500 Euro für den Sehnenschaden. Nach einer Beschwerde wurden zusätzlich 4.000 Euro für die Fraktur anerkannt.
Die vollständige Kostenübernahme lehnte das Unternehmen jedoch zunächst ab. Erst nach Prüfung des Versicherungsvertrages durch den AK-Konsumentenschutz stellte sich heraus, dass der Vertrag zwei voneinander unabhängige Leistungszusagen vorsah. Entscheidend war dabei das Wort „sowie“, das die Kostenübernahme für Frakturen und jene für Operationen sowie Nachbehandlungen klar voneinander trennt.
AK-Präsident Günther Goach rät deshalb, Ablehnungen von Versicherungsleistungen genau prüfen zu lassen: „Bleiben Sie bei der Ablehnung von Versicherungsleistungen hartnäckig und lassen Sie die Verträge genau prüfen. Oftmals weichen die internen Auslegungen der Versicherer von der tatsächlichen rechtlichen Textierung ab.“
AK-Konsumentenschutz: 050 477-2002 oder konsument@akktn.at
Foto: Symbolbild