Pressemeldungen Juli 2026
AK Kärnten holt 8.300 Euro für falsch eingestufte Arbeitnehmerin zurück
Eine Kärntner Arbeitnehmerin war über mehrere Jahre in einer zu niedrigen Beschäftigungsgruppe eingestuft. Obwohl sie Aufgaben über ihr vertraglich vereinbartes Tätigkeitsfeld hinaus übernahm, wurde ihre Einstufung nicht angepasst.
Nach Angaben der AK Kärnten hätte ihr aufgrund ihrer tatsächlichen Tätigkeit laut Kollektivvertrag von Beginn an eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe zugestanden.
Die Arbeitnehmerin suchte mehrmals das Gespräch mit der Geschäftsführung, um die fehlerhafte Einstufung und die daraus entstandene Unterbezahlung zu korrigieren. Eine Einigung kam jedoch nicht zustande.
Erst nachdem sie sich an die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten wandte, konnte eine Lösung erzielt werden.
„Die betroffene Dienstnehmerin war über Jahre hinweg in einer viel zu niedrigen Gehaltsstufe gemeldet. Aufgrund ihres tatsächlichen Aufgabenbereichs im Betrieb hatte sie laut Kollektivvertrag jedoch klaren Anspruch auf eine Einstufung in die übernächst höhere Beschäftigungsgruppe. Wir konnten eine Netto-Nachzahlung von rund 8.300 Euro für die vergangenen drei Jahre sichern“, erklärt Michelle Müllneritsch, Juristin der AK-Bezirksstelle Villach.
Der Betrieb stimmte schließlich einem Vergleich zu. Die Arbeitnehmerin erhält für die vergangenen drei Jahre eine Netto-Nachzahlung von rund 8.300 Euro.
AK-Präsident Günther Goach betont: „Es darf nicht sein, dass Unternehmen die korrekte Entlohnung ihrer Beschäftigten verschleppen. Wer volle Leistung bringt, muss auch das volle Geld dafür bekommen – dafür stehen wir als AK konsequent ein.“
Die AK Kärnten weist darauf hin, dass falsche Einstufungen keine Einzelfälle seien. Arbeitnehmer sollten daher regelmäßig überprüfen, ob ihre Beschäftigungsgruppe ihrer tatsächlichen Tätigkeit entspricht. Bei Fragen oder Unklarheiten bietet die Arbeiterkammer Kärnten kostenlose arbeitsrechtliche Beratung unter arbeitsrecht@akktn.at oder 050 477-1004 an.
Foto: AK Kärnten/Helge Bauer