BH Wolfsberg verordnet zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Gilt in bestimmten öffentlichen Bereichen der Stadt Wolfsberg an Wochenenden jeweils von 21.00 Uhr bis 2.00 Uhr.
Klagenfurt (LPD). Eine zeitlich und örtlich begrenzte Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird es nun auch in Bereichen der Stadtgemeinde Wolfsberg geben. Sie gilt freitags von 21.00 Uhr bis samstags 2.00 Uhr sowie samstags von 21.00 Uhr bis sonntags 2.00 Uhr.
Von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg wurde sie konkret für folgende öffentliche Orte verordnet: Johann-Offner-Straße (Grundstücke Nummer 150/7 und 150/8, je KG 77258 Wolfsberg Obere Stadt) im räumlichen Bereich zwischen der Verkehrstafel „KURZPARKZONE“ auf Höhe des Objektes Johann-Offner-Straße 11 und der Verkehrstafel „BEGEGNUNGSZONE“ auf Höhe des Objektes Hoher Platz Nr. 21; B70 Packer Straße (Grundstück Nummer 316/2, KG 77232 Priel) und deren Nebenstraße (Grundstück Nummer 244/13, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen Straßenkilometer 92,663 und 92,796; Lagerstraße (Grundstück Nummer 185/24, KG 77232 Priel) im räumlichen Bereich zwischen den Grundstücken Nummer 185/16 und 185/21, je KG 77232 Priel.
Die Verordnung wird heute Nachmittag in einer Sonderausgabe der Landeszeitung veröffentlicht und ist dann unter folgendem Link zu finden: https://www.ktn.gv.at/landeszeitung