Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Naturschutzgesetznovelle: Entschädigung für Natura 2000 und Stärkung der Umweltanwaltschaft
Klagenfurt. (01.07.2016) - „Mit der Novellierung des Naturschutzgesetzes, der Neuorganisation der Umweltanwaltschaft und der finanziellen Honorierung der Unterschutzstellung von Natura-2000-Gebieten werden wesentliche Punkte des Arbeitsprogramms der Zukunftskoalition umgesetzt“, ist der Grüne Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Umweltausschusses im Kärntner Landtag Michael Johann stolz auf das gestern bei der Regierungsklausur erzielte Ergebnis.
„Der nun akkordierte Gesetzesentwurf sieht die Stärkung des Naturschutzbeirats durch die Bestellung eines Geschäftsführers vor, der inhaltlich weisungsfrei ist“, berichtet Johann. „Damit wird die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit des Naturschutzbeirats, der in Kärnten auch die Funktion der Umweltanwaltschaft ausübt, gewährleistet.“ Die Mitwirkungsrechte des Naturschutzbeirats werden auf den Rückbau naturferner Gewässer, die Errichtung von Freileitungen ab 36kV und von Freileitungen im alpinen Gelände, sowie naturschutzrechtlich bewilligungspflichtige Maßnahmen in Kernzonen sowie in Naturzonen von Biosphärenparks ausgeweitet.
„Auf Initiative der Grünen wurde eine Regelung aufgenommen, dass GrundeigentümerInnen bei der Unterschutzstellung von Europaschutzgebieten für Wirtschaftserschwernisse zu entschädigen sind. Dadurch stellen wir sicher, dass die von manchen GrundeigentümerInnen bei der Ausweisung von Natura-2000-Gebieten befürchteten Vermögensnachteile finanziell kompensiert werden, wenn es nicht möglich ist, diese überhaupt zu vermeiden“, freut sich Johann.
Der Gesetzesentwurf wurde in zahlreichen Gesprächen und Verhandlungsrunden mit Stakeholdern wie Landwirtschaftskammer, NaturschützerInnen, Bezirkshauptmannschaften und den Koalitionspartnern ausgehandelt. Die Novelle wird demnächst in Begutachtung gehen, im Herbst im Umweltausschuss des Landtages behandelt und noch in diesem Jahr im Landtag beschlossen.
Foto: Grüne Kärnten