Presseaussendung von: AK Kärnten
Tausende Jugendliche werden in den Sommerferien einer Beschäftigung nachgehen. Egal ob als Pflichtpraktikant oder Ferialarbeiter, ein Ferialjob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Rechten und Pflichten. Jedes Jahr zeigen zahlreiche Anfragen und Beschwerden, dass die jungen Arbeitnehmer bei ihren ersten Jobs auch schlechte Erfahrungen machen. Das AK-Expertenteam berät und vertritt Ferialarbeiter in Fragen zu ihrem Dienstverhältnis – und hat in zehn Punkten das Wich-tigste zusammengefasst.
Immer wieder kommt es bei Ferialarbeit zu Unregelmäßigkeiten auf Kosten der Jugendlichen, wissen die AK-Rechtsexperten. Daher macht die Arbeiterkammer auch heuer wieder auf die Rechte der Ferialarbeiter aufmerksam. „Schüler und Studenten, die in den Ferien freiwillig arbeiten oder ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind normale Arbeitnehmer mit einem befristeten Dienstverhältnis“, sagt AK-Experte Helmut Krainer: „Wir informieren und beraten, damit junge Dienstnehmer nicht um ihre Ansprüche umfallen oder ungerecht behandelt werden.“ Mit den zehn Tipps für Ferialarbeiter werden die wichtigsten Fragen beantwortet:
Tipp 1: Vertrag abschließen
Der Arbeitsvertrag legt die Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeit und die Bezahlung fest. Er kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Die AK empfiehlt, sich mit einem schriftlichen Vertrag abzusichern. Achtung vor Kleingedrucktem: Dort sind oft Verzichtserklärungen zu finden. Wer voreilig unterschreibt, könnte z.B. um Geld für geleistete Überstunden umfallen. Ferialarbeiter haben Anspruch auf einen Dienstzettel, der zusammenfasst, was vereinbart wurde. Den Dienstzettel unbedingt aufbewahren!
Tipp 2: Anspruch auf Ruhepausen
Jugendliche unter 18 dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wochenarbeitszeit auch anders verteilt werden – insbesondere im Gastgewerbe. Die tägliche Arbeitszeit darf hier maximal neun, die wöchentliche höchstens 45 Stunden betragen. Jugendliche haben Anspruch auf eine halbe Stunde Ruhepause, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Ferialarbeiter über 18 müssen spätestens nach sechs Stunden eine Pause einlegen.
Tipp 3: Arbeitszeit aufzeichnen
So ist man im Streitfall gewappnet: Regelmäßig Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die genauen Tätigkeiten führen und aufbewahren. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben!
Tipp 4: Korrekte Entlohnung
Der Ferienjob muss mindestens nach Kollektivvertrag bezahlt werden. Gibt es für eine Branche keinen, bildet das ortsübliche Entgelt die Grundnorm. 700 bis 1.000 Euro brutto sollte der Ferialjob also auf jeden Fall bringen. Wie viel vom Bruttolohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt, lässt sich mit dem Brutto-Netto-Rechner (bruttonetto.arbeiterkammer.at) herausfinden.
Tipp 5: Kost und Quartier
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf freie Kost und Quartier. Gibt es das nicht kostenlos, sollte ein Abzugsbetrag vereinbart und im Arbeitsvertrag festgehalten werden. In einigen Kollektivverträgen sind Höchstbeträge angegeben, die der Dienstgeber für die Unterkunft abziehen darf.
Tipp 6: Anteiliger Urlaubsanspruch
Selbst wenn nur für ein paar Wochen gearbeitet wird: Ferialarbeiter haben anteiligen Urlaubsanspruch. Nach einem Monat sind das zwei Tage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumiert, kriegt am Ende Bares in Form der Urlaubsersatzleistung. Ausnahme: Der Ferialarbeiter hat das Dienstverhältnis vorzeitig ohne wichtigen Grund beendet.
Tipp 7: Abrechnung kontrollieren
Ein Gehaltszettel ist auch für Ferialarbeiter Pflicht. Man sollte überprüfen, ob auch alles abgerechnet wurde. Bei Unklarheiten kann man sich an die AK wenden. Wurde zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt, sollte der Arbeitgeber sofort per Einschreiben zur Nachzahlung aufgefordert werden. Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsfristen Geld verlieren.
Tipp 8: Korrekt sozialversichert
Schon bevor Ferialarbeiter ihre Arbeit aufnehmen, muss sie ihr Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse anmelden. Eine Kopie der Anmeldung geht sofort an den Betroffenen. Dies ist wichtig, um bei Arbeitsunfall oder Krankheit abgesichert zu sein. Auch wenn Jugendliche noch nicht daran denken: Beim Ferialjob werden bereits erste Ansprüche für die Pension erworben! Nach Ende der Beschäftigung gibt es eine Abmeldungskopie von der Sozialversicherung.
Tipp 9: Steuer zurückholen
Wer über das Jahr gerechnet weniger als 12.000 Euro verdient, ist nicht lohnsteuerpflichtig. Dennoch kann man Geld vom Finanzamt zurückholen, und zwar die so genannte Negativsteuer in der Höhe von bis zu 110 Euro. Die AK rät allen Ferialarbeitern, unbedingt einen Lohnsteuerausgleich zu machen.
Tipp 10: Infos und Beratung der AK
Ferialarbeiter, die ihren Dienstvertrag prüfen wollen oder Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben, können sich an die AK wenden. Die AK-Experten stehen jederzeit beratend zur Seite. Alle Informationen findet man auf der AK-Jugendplattform: www.akyoung.at
Das Expertenteam ist unter 050 477-2344 oder akyoung@akktn.at erreichbar.