Presseaussendung von: AK-Kärnten
Für viele Beschäftigte ist bereits die schönste Zeit des Jahres – der Sommerurlaub – angebrochen. Vielfach ergeben sich für Arbeitnehmer aber Fragen zur Vereinbarung und Ansprüchen von Urlaubstagen oder zu Krankheit im Urlaub. Die Experten der AK informieren daher über die wichtigsten Regelungen.
Derzeit erreichen die AK laufend Anfragen zum Thema Urlaub – vor allem von Beschäftigten aus dem Gastgewerbe. Gerade bei Schlechtwetter werden die Betroffenen oft vom Chef in den Urlaub „geschickt“. „Urlaub muss jedoch in gegenseitigem Einverständnis vereinbart werden“, erklärt AK-Expertin Michaela EIGNER. „Wenn der Arbeitnehmer arbeitsbereit ist, darf der Arbeitgeber nicht einfach Urlaub anordnen.“
Umgekehrt – wenn also viel Arbeit ansteht – wird manchen Beschäftigten angeboten, den Urlaub ausbezahlt zu bekommen anstatt ihn zu konsumieren. „Auch das ist nicht rechtens, denn beim Urlaub steht der Erholungszweck im Vordergrund“, sagt die Expertin. „Ausbezahlt wird offener Urlaub nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde.“
Urlaub verbrauchen
Generell sollte der zustehende Urlaub bis zum Ende des Jahres, in dem er entstanden ist, auch verbraucht werden. Wenn das nicht möglich ist, wird der Resturlaub ins nächste Jahr mitgenommen. „Arbeitnehmer sollten sich aber darüber im Klaren sein, dass der Urlaub auch verjähren kann“, informiert EIGNER. Auskünfte zu den jeweiligen Verjährungsbestimmungen erhalten Arbeitnehmer bei der AK.
Krank im Urlaub
Besonders unangenehm ist es, wenn man im Urlaub krank wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Urlaub aber nicht „verloren“. Ist ein Arbeitnehmer länger als drei Tage krank und wird die Erkrankung nach den drei Tagen dem Arbeitgeber mitgeteilt, dann wird der Urlaub unterbrochen. Aber Vorsicht: Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert den Urlaub nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist bzw. der Arbeitnehmer wieder gesund ist, muss der Dienst wieder angetreten werden. Außerdem muss der Beschäftigte eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.
AK-Hotline 050 477-1000