In Kärnten ist das Ausbringen von gentechnisch verändertem Saatgut strengstens verboten. Daher wird jedes Jahr genau kontrolliert, ob das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz eingehalten wird. Wie bereits in den vergangenen Jahren hat das Agrarreferat des Landes wieder die „Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit“ (AGES) mit der Durchführung eines umfassenden Monitorings beauftragt, das aus Saatgutkontrollen und Feldmonitoring besteht. „Bereits vor der Aussaat im Frühjahr wurden Stichproben von großen Saatguthändlern genommen und in weiterer Folge Ackerflächen überprüft“, erklärt Agrarreferent LHStv. Martin Gruber, dem der Endbericht für 2023 nun vorliegt. „Die Ergebnisse belegen ganz klar, dass das Gentechnik-Vorsorgegesetz strikt eingehalten wird und Kärntens Felder gentechnikfrei sind“, sagt Gruber.
Im Jahr 2023 wurden schwerpunktmäßig Mais-, Soja- und Rapskulturen überprüft. Dabei wurden auf Feldern Maiskolben bzw. Sojabohnenhülsen und Rapsblätter entnommen und im Labor der AGES in Wien auf genetische Verunreinigung getestet. „Das Ergebnis ist eine weitere Bestätigung für die hohe Qualität und für den achtsamen Umgang unserer Landwirte mit heimischen Bodenschätzen und Ressourcen“, betont Gruber.
Das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz gibt es seit 2005, davon betroffen sind in Kärnten rund 60.000 Hektar Ackerfläche und ca. 7.200 landwirtschaftliche Betriebe, die Ackerbau betreiben. Das Monitoring zielt darauf ab, die in Kärnten verbreiteten Kultur- und Wildpflanzen vor einer Vermischung mit gentechnisch veränderten Organismen zu schützen und trägt somit zur Arterhaltung kulturell wertvoller und standortangepasster Pflanzen bei.