62 Kärntner Gemeinden sowie Klagenfurt und Villach laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen
Nach mehreren an Wildvögeln in Niederösterreich und Wien festgestellten Fällen der Geflügelpest, hat das Gesundheitsministerium am Montagabend als Präventionsmaßnahme eine Stallhaltepflicht in so genannten Risikogebieten erlassen, die ab sofort Gültigkeit hat. Die entsprechende Verordnung wurde den Bundesländern heute, Dienstag, Vormittag übermittelt.
Wie bereits 2021 und 2022 sind auch diesmal weite Teile Kärntens betroffen. Konkret wurden 62 Gemeinden sowie die beiden Statutarstädte Klagenfurt und Villach als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen ab 50 Stück Geflügel, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen. Geflügelhaltungen im Risikogebiet mit weniger als 50 Tieren sind von der Stallhaltepflicht nur dann ausgenommen, wenn es gewährleistet ist, dass kein Kontakt mit Wildvögeln stattfindet.
Auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht umfasst sind, ist derzeit aber erhöhte Vorsicht geboten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall.
Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen:
Im Bezirk Hermagor die Gemeinden:
Im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden:
Im Bezirk Sankt Veit an der Glan:
Im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden:
Im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
Im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden:
Im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden:
Im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden: