Presseaussendung von: Grüne Kärnten
Fast unbekannter Bescheid der BH St Veit sieht strengere Grenzwerte vor
Klagenfurt. (29.01.2015) - „Auch wenn die Verantwortlichen der Wietersdorfer Zementwerke es vorgezogen haben, nicht bei der gestrigen Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss HCB zu erscheinen, so werden sie doch durch die Aussagen der gestern erschienenen Zeugen indirekt belastet“, meint der LAbg. Michael Johann von den Grünen.
„Die Wietersdorfer Zementwerke legten im Deponie-Vergabeverfahren im Jahr 2011 ein Angebot, den gesamten in Brückl lagernden CKW-haltigen Kalkschlamm innerhalb von nur sieben Jahren aufzuarbeiten. Um dies zu erreichen, hätten 4,5 Tonnen pro Betriebsstunde eingesetzt werden müssen. An der bescheidmäßig vorgeschriebenen Einbringungsstelle, an welcher die vorgeschriebenen Temperaturen von 850 bis 1.100 Grad herrschen, können aber nur maximal 2,5 bis drei Tonnen pro Stunde eingebracht werden, da der nasse Kalkschlamm sonst die Produktqualität gefährdet. Wietersdorfer hätte also das Angebot so nie legen dürfen, da die technischen Voraussetzungen für eine Einbringung solcher Mengen an Kalkschlamm ohne CKW-Emissionen nicht gegeben waren“, erklärt Johann. Als Versäumnis sieht es Johann, dass der in der G.U.T.-Studie vorgesehene Großversuch zur Kalkschlammverarbeitung im Zementwerk nie umgesetzt wurde.
„Die von der Donau Chemie angewandte organoleptische Analyse bedeutet eine Beurteilung, ob der Kalkschlamm stinkt oder nicht. Da Hexachlorbenzol farb- und geruchlos ist, kann auf diese Weise eine Kontamination des Kalkschlamms mit HCB nicht ausgeschlossen werden. Insofern entpuppen sich die Aussagen der Verantwortlichen von Wietersdorfer beim Besuch des U-Ausschusses in Wietersdorf, es sei nur unbelasteter Kalk über die Rohmehlmühle aufgegeben worden, als nicht haltbar. Denn wenn es keine Beprobungen gegeben hat, konnte gar nicht zuverlässig festgestellt werden, welcher Kalk CKW-belastet und welcher unbelastet gewesen ist“, so Johann.
In den Unterlagen des Untersuchungsausschusses hat Johann einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St Veit ausgegraben, der bisher nahezu unbekannt war. Im Jahr 2011 hat Wietersdorf eine Produktionssteigerung um zehn Prozent (das sind immerhin 220 Tonnen pro Tag oder über 60.000 Tonnen pro Jahr) angezeigt und sich bereit erklärt, dafür die Grenzwerte für die Luftschadstoffe um zehn Prozent abzusenken. Die BH hat die Produktionssteigerung innerhalb von nur zwei Tagen genehmigt und die niedrigeren Grenzwerte per Bescheid vorgeschrieben. In den Emissionsberichten hat Wietersdorfer in den folgenden Jahren aber immer die alten, höheren Grenzwerte aus der UVP verwendet, weil es offenbar große Schwierigkeiten gibt, die neuen Stickoxid- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte einzuhalten.
„Wenn Wietersdorfer im Februar seinen Betrieb wieder aufnimmt, muss das Zementwerk sicherstellen, dass die gültigen Grenzwerte der BH St. Veit eingehalten werden“, fordert Johann.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv