Presseaussendung von: Landesamtsdirektion
LAD Platzer: Einbringungsstelle wurde im Bescheid klar geregelt – Gesonderte HCB-Messung war nach Stand der Technik nicht vorzuschreiben
Klagenfurt (LPD). Der Sachverhalt, den die Umweltschutzorganisation Greenpeace heute zum Anlass einer Presseaussendung nahm, ist schon seit November 2014 bekannt. Es geht dabei darum, dass das Unternehmen Wietersdorfer Zementwerke w&p den Blaukalk angeblich an einer anderen Stelle mit einer geringeren Temperatur hätte einbringen dürfen. Dazu stellt Landesamtsdirektor Dieter Platzer heute, Montag, fest, dass dieser von Greenpeace geäußerten Rechtsmeinung aus Sicht der Rechtsexperten des Amtes der Kärntner Landesregierung klar zu widersprechen sei.
Platzer erklärt dazu, dass im anlagenrechtlichen Bescheid vom 15.12.2010 genau festgelegt sei, dass der belastete Blaukalk „zwischen Drehrohrofen und Wärmetauscher (Einlaufkammer DO III)“ einzubringen sei. Damit sei nach Rechtsansicht der zuständigen Fachbeamten eine andere Einbringungsstelle klar verboten, was auch für die Temperatur gelte. Überdies sei exakt festgehalten, dass die Einbringung bei einer Temperatur zwischen 850 und 1.100 Grad Celsius zu erfolgen habe. Dass Greenpeace genau diesen entscheidungsrelevanten Sachverhalt in seiner heutigen Aussendung nicht angeführt habe, sei bedauerlich so Platzer.
Das Vorhandensein zweier, inhaltlich zusammengehörender Bescheide sei im Übrigen nicht außergewöhnlich, sondern für derartige Genehmigungen in ganz Österreich erforderlich. So müsse auf Basis einer zunächst auszustellenden anlagenrechtlichen Bewilligung auch eine abfallrechtliche Genehmigung zur Abfallbehandlung erteilt werden.
Hinsichtlich der Machbarkeitsstudie des Landes Kärnten aus dem Jahr 2005 ist nach Fachmeinung der technischen Sachverständigen des Amtes festzuhalten, dass es österreichweit Stand der Technik sei, die Verbrennung von Dioxinen und Furanen als Indikator für die Ordnungsgemäßheit des Verbrennungsprozesses heranzuziehen. Von keiner Behörde in Österreich sei nach dem bisherigen Wissensstand eine gesonderte HCB-Messung mittels Auflage in einem Bescheid vorgeschrieben worden, hält der Landesamtsdirektor fest. Als EMAS-zertifiziertes, verantwortungsvolles Unternehmen, hätte w&p dies jedoch – wie die Müllverbrennungsanlage Wien-Simmering – aus eigenem Interesse tun sollen.
Die Rechtsmeinung von Greenpeace werde somit seitens der Experten des Amtes der Kärntner Landesregierung nicht geteilt und hätte – wären vor dem Gang an die Öffentlichkeit entsprechende Erkundigungen eingeholt worden – auch jederzeit direkt gegenüber Greenpeace klargestellt werden können, resümiert Platzer.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv