Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
„Der Feldzug von FPK-Dörfler gegen die arbeitenden Menschen endet mit einer verdienten Niederlage vor Gericht“, kommentiert SPÖ-Landesgeschäftsführer Daniel Fellner das Urteil des OLG Graz, das der AK Kärnten im Streit mit dem Land Kärnten um Gelder für den Konsumentenschutz nun auch in zweiter Instanz Recht gegeben hat.
Das Land Kärnten hatte 2009 im Zuge der Vertragsaufkündigung zur Abwicklung der Arbeitnehmerförderung auch die Zahlung für den Konsumentenschutz eingestellt. Nach Ansicht der AK ein klarer Vertragsbruch. Diese Meinung teilte nun nach dem Landesgericht Klagenfurt auch das Oberlandesgericht Graz. Das Land Kärnten muss der AK für den Konsumentenschutz nun über 1,4 Millionen Euro für vier Jahre zahlen.
Wieder einmal habe es des Ganges vor Gericht gebraucht, um der Dörfler-FPK ihre Grenzen aufzuzeigen und sie daran zu erinnern, das Kärnten nicht das Eigentum von Dörfler und seinen Parteifreunden sei, erklärt Fellner.
Es sei bezeichnend für die bürgerferne Politik der FPK, dass es keine Rolle spiele, Millionen an Steuergeld für fragwürdige und unnötige Monster-Projekte wie dem Klagenfurter Stadion, dem Kletterturm in Mühldorf, dem Schießtunnel in Großkirchheim oder einer FPK-Reichen-Uni auszugeben.
Dafür will sich die FPK das Geld durch einen unsozialen Pflegeregress oder einer Austrocknung des Konsumentenschutzes von den Kärnterinnen und Kärntnern wieder zurückholen. Letzteres konnte durch die erfolgreiche Klage der AK Kärnten verhindert werden.
„FPK-Dörfler wäre gut beraten, sich bei den tausenden von der AK vertretenen Kärntnerinnen und Kärntner für seinen politischen Alleingang zu entschuldigen und die enormen Prozesskosten von über 40.000 Euro durch seine FPK bezahlen zu lassen“, so Fellner.
Foto: Mein Klagenfurt