Presseaussendung von: Die Freiheitlichen in Kärnten
LHStv. Scheuch: Jugendliche des Jahrgangs 1994 können ab 1.1.2013 ihre Anträge stellen
Das Projekt Jugendstartgeld wurde im Jahr 2010 erfolgreich gestartet und wird auch im nächsten Jahr fortgesetzt. Jugendliche des Jahrgangs 1994 können ab 1.1.2013 ihr Kärntner Jugendstartgeld beantragen. „Kärntner Jugendliche können förderwürdige Aufwendungen, die sie zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr getätigt haben, einreichen und dabei aus drei Förderbereichen wählen“, erklärte Jugendreferent LHStv. Kurt Scheuch heute, Donnerstag.
Kärntner Jugendliche des Jahrgangs 1994 können ab 1. Jänner 2013 ihren Antrag stellen, Jugendliche des Jahrganges 1993 haben noch bis 31.03.2013 die Möglichkeit, ihr Jugendstartgeld zu beantragen. Antragsteller können aus drei Förderbereichen wählen, pro Bereich werden maximal 300 Euro ausbezahlt. Die Förderbereiche sind Führerscheinausbildung, Weiterbildung, die der beruflichen Höherqualifizierung dient, sowie Heim-, Wohnungs- und Mietkosten für Schüler, Lehrlinge und Studenten (wenn aus ausbildungs- und/oder entfernungstechnischen Gründen ein eigener Wohnsitz notwendig ist).
Das Formular gibt es ab 1. Jänner beim Kärntner Landesjugendreferat, bei den Gemeindeämtern oder unter www.jugendstartgeld.at. Nach Bestätigung durch die Heimatgemeinde kann das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt und mit sämtlichen Rechnungen, Belegen und Bestätigungen beim Kärntner Jugendreferat eingereicht werden.
Infos unter der Hotline 050 536 - 30 000 und auf www.jugendstartgeld.at
Foto: kk