Presseaussendung von: SjG Kärnten
Mit der geplanten Änderung des Landessicherheitspolizeigesetzes würde das FPK und die ÖVP Bettler, die Sternsinger und das Ausüben von altem Brauchtum kriminalisieren.“
Die FPK bestätigt wieder einmal, dass ihr grundlegende Menschenrechte prinzipiell egal sind. Denn die von ihr geplante Änderung des KLSPGs tritt den Gleichheitsgrundsatz mit Füßen und bringt Bettler, die sich ohnehin erniedrigt ihren Lebensunterhalt erbitten müssen ebenso ins Kriminal, wie die berühmte Ein-Euro-Frau in Klagenfurt und die Kärntner Kinder, die Schappen gehen, oder sich zu Halloween verkleiden“, kritisiert SJG-Landesvorsitzender Michael Raunig.
Wie sonst ist der Wortlaut des Entwurfs zur Änderung des K-LSPGs aus dem blauen Landtagsklub zu verstehen, wenn es heißt, „Wer an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus in aufdringlicher…oder gewerbsmäßiger Weise oder als Beteiligter an einer organisierten Gruppe um Geld oder geldwerte Sachen für sich oder andere bettelt, oder eine unmündige minderjährige Person oder einen Menschen mit Behinderung zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung“?
In diesem Absatz spiegelt sich die gesamte politische Tragweite der Diskussion rund um das Bettelverbot wider. „Denn was unterscheidet einen Bettler in seiner Tätigkeit von Kindern, die alte und neue Bräuche ausüben? Er ist schlechter angezogen und eventuell älter, soll das die Grundlage polizeilichen Einschreitens sein?“, fragt sich Raunig.
Die Frage, die sich der SJG stellt, ist daher: wollen wir Gesetze, die nach Sympathie entscheiden? Oder Gesetze, vor denen alle gleich sind?“ Die SJG spricht sich klar gegen eine Änderung des K-LSPGs aus und fordert FPK und ÖVP auf, ihre Feudalherrschaft zu beenden und zu einem Regierungsstil zu finden, der demokratischen Normen entspricht.