Unterrichtsminister Faßmann rudert bei der UG-Novelle zurück. Regierung voller Bummelstudenten und Studienabbrechern will mit der UG-Novelle über die Zukunft neuer Studierender entscheiden.
Die Liste von Studienabbrechern und Bummelstudenten in der Regierung ist groß.
Elisabeth Köstinger, Ministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, hat ihr Studium abgebrochen. Sebastian Kurz studierte 24 Semester Jus ohne Abschluss. Sigi Maurer, Klubobfrau der Grünen, ist mit ihren 28 Semestern wohl das, was man gemeinhin als Bummelstudentin bezeichnen würde. Unterrichtsminister Heinz Faßmann studierte von 1975 bis 1980.
Einer der Hauptpunkte die wir als soziale Liberale kritisieren, ist die Mindeststudienleistung und Studiensperrung. Die ursprünglich geplanten 24 ECTS wurden auf nunmehr 16 ECTS in vier Semestern reduziert, 1 ECTS Punkt sind 25-30 Stunden. Mit der Verringerung der Studiensperre bei Nichterreichen der ECTS-Punkte von 10 auf 2 Jahre gibt man vor, die Studierenden zu entlasten. In Wahrheit wird mit der UG-Novelle universitäres Lobbying betrieben.
Betroffen sind dabei Studierende die berufstätig sind. Menschen aus einkommensschwachen Haushalten die sich ihr Studium selbst finanzieren müssen und dadurch ein anderes Zeitmanagement haben, werden durch diese Regelungen zusätzlich benachteiligt. Für uns, Die sozialen Liberalen, ist Bildung ein Mehrwert in der Gesellschaft und muss für alle Gruppen möglichst gratis und ohne weitere Barrieren machbar sein.
Für Obmann Christian Pirker und Martin Pöcher, BA, selbst Studierender, ist eine Mindeststudienleistung in dieser Form nicht akzeptabel. Aus diesem Grund werden wir auch weiter aktiv die Rechte Studierender verteidigen. Die Regierung gefährdet den freien Hochschulzugang und damit auch wirtschaftliche Entwicklungen in der Zukunft. Etliche österreichische Karrieren hätten mit solchen Gesetzen nicht stattgefunden, als Beispiel sei ZIB2-Moderator Armin Wolf angeführt, der bis zu seiner Promotion 40 Semester studierte.
Mit der UG-Novelle werden auch Sonderregelungen für Behinderte beschlossen, unter anderen ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Damit ist eine elektronische Prüfungsabnahme an Universitäten gemeint, nicht fixiert ist aber ein barrierefreier Zugang zu digitalen Technologien und barrierefreie Hard- und Software. Auch für Behinderte zählt die Mindeststudienleistung und Studiensperrung von zwei Jahren, ausgenommen sind erst betroffene mit einer über 50-prozentigen Einschränkung, diese Regelung ist mit Artikel 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht vereinbar. Für uns Soziale Liberale ist das eine weitere Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe die damit von Hochschulbildung ausgeschlossen wird.
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