Gemeinderätin Evelyn Schmid-Tarmann nimmt die Wirrnisse um die Abberufung des Marktamtsleiters zum Anlass, auf Missstände den Benediktinermarkt betreffend hinzuweisen. Die leidenschaftliche Marktbesucherin zeigt Möglichkeiten der Verbesserung der Marktordnung und Marktorganisation auf.
Klagenfurt (22.2.2019) - „Der Benediktinermarkt ist mir seit meiner Kindheit ans Herz gewachsen und es gehört zu meinen lieben Gewohnheiten 2-3 mal pro Woche hier einzukaufen“, stellt GRin Evelyn Schmid-Tarmann eingangs fest um dem anzufügen: „An Bewährtem festzuhalten ist eine gute Sache. Wichtige Erneuerungen sind trotzdem anzugehen. Der Marktbetrieb muss dringend evaluiert werden. Die folgend von mir angeführten Missstände sind offensichtlich.“
„Ich treffe auch immer wieder auf Menschen, die, durch die auf den Markt mitgenommenen Hunde ohne Beißkorb, verunsichert oder gar verängstigt sind“, stellt Schmid-Tarmann fest und verweist auf ihren dementsprechenden Antrag im Gemeinderat vom 27.11.2018 2.
„Der Markt sollte von MO bis SA von 7:00 bis 16:00, also zu Kernzeiten, speziell über Mittag im Vollbetrieb sein. Gerade der freie Samstag lädt zum geselligen Verweilen am Markt ein und auch Marktfeste könnten da stattfinden. 1“
„Eine öffentliche Ausschreibung der zu vergebenden Marktstände ist verbindlich in der Marktordnung zu verankern. Auf ein Jahr befristete Vergaben sind wegen laufender Investitionen der KioskbetreiberInnen (meist Traditionsbetriebe) unvorstellbar. Das Marktbüro muss als Anlaufstelle während der Kernöffnungszeiten besetzt sein, ebenso wie ständiges Reinigungspersonal für das WC vor Ort“, führt die Grüne Wirtschaftssprecherin weiter aus und dass die Marktordnung einer dringenden Adaptierung bedarf.
„Ich werde bei der nächsten GR-Sitzung am 7.3.2019 in einem GR-Antrag folgende Abänderungen der Marktordnung vorschlagen:
MARKTORDNUNG (Auszüge)
https://www.klagenfurt.at/_Resources/Persistent/7e7ee38d94e2192cece96b73fc101c5ce5eac2b3/PR%20-%20%20Marktverordnung%20-%20171206.pdf
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee vom 29.11.2016 in der Fassung der Verordnung des Gemeinderates vom 28.11.2017.
§ 3 Markte, Markttage und Marktzeiten
(1) In der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee werden folgende Märkte und Gelegenheitsmärkte abgehalten:
1. Tagesmärkte:
Markttage: täglich, außer an Feiertagen
Ort: Benediktinerplatz (Freigelände, Markthallen Nord, Süd, West und Ost)
Zeit: von 05:00 Uhr bis 13:00 Uhr (Freigelände);
MO, DI, DO und FR von 06:00 Uhr bis 16:00 Uhr, MI und SA von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Markthalle Nord);
MO bis FR von 06:00 Uhr bis 18:30 Uhr und SA von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr (Markthallen Süd, West und Ost);
§ 10 Allgemeine marktpolizeiliche Bestimmungen
(1) Auf Märkten hat sich jeder so zu verhalten, dass die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gestört, der Schutz der Gesundheit von Menschen nicht beeinträchtigt wird. Insbesondere ist verboten:
a) überlaut und aufdringlich die Waren anzubieten;
b) unverhältnismaßig laut zu musizieren;
c) Hunde in die Markthallen mitzunehmen (im freien Marktgelände sind Hunde an der Leine zu führen);
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: Gemeinderatsclub Die Grünen