Presseaussendung von: Grüne Kärnten
LRin Kaufmann-Bruckberger kann sich an wesentliche Punkte rund um ihre Rolle im Rahmen des Seen-Ankaufs des Landes Kärnten nicht erinnern. Nächste interne Sitzung des U-Ausschusses am 3. März.
Klagenfurt/St. Pölten (24.02.2015) – Die Klubobfrau der Grünen und Vorsitzende des Seen-Untersuchungsausschusses des Kärntner Landtags, Barbara Lesjak, wohnte heute als einzige Kärntner Abgeordnete der Einvernahme von Team Niederösterreich Landesrätin Kaufmann-Bruckberger vor dem Bezirksgericht St. Pölten bei. Dabei konnte die Zeugin wesentliche Punkte nicht aufklären. So räumte Kaufmann-Bruckberger zwar abermals ein, dass ihre Firma ekb-consulting hinsichtlich der angeblichen Vermittlerrolle zwischen Land Kärnten und ÖGB/Bawag rund um den Seen-Deal zwar ein Honorar erhielt, sowie dass es dafür wohl auch Belege gab, sie sich aber weder an Auftraggeber noch an die Höhe des Honorars erinnern konnte. Freilich sei dieses aber versteuert worden. „Frau Landesrätin Kaufmann-Bruckberger konnte sich auf den Gerichtstermin vorbereiten und auch die Fragestellungen waren ihr aufgrund der übermittelten Fragekataloge vorab bekannt. Es ist daher absolut nicht nachvollziehbar, weshalb sie zur zentralen Frage, welches Honorar sie von wem genau für welche Tätigkeit erhielt, keine Angaben machen konnte. Wenn das Honorar pflichtgemäß versteuert wurde bzw. wenn auch schriftliche Belege existieren, so wären diese Fragen bei entsprechender Vorbereitung ohne weiteres zu klären gewesen. Die Unwissenheit der Zeugin in zentralen Punkten schreit zum Himmel, und lässt den Vorgang rund um die Auftragserteilung für die Seen-Ankäufe in einem noch dubioseren Licht erscheinen, als dies ohnehin schon bisher der Fall war“, so Lesjak.
Die Zeugin räumte ein, dass von Anfang an ein Kaufpreis von € 50 Millionen für die Seeliegenschaften im Raum gestanden sei. „Weshalb braucht es dann noch die Makler AUCON und das Unternehmen der Zeugin Kaufmann-Bruckberger, um den Deal abzuschließen? Wurden hier Millionen von Steuergeld in Provisionen für Maklertätigkeiten ausgegeben, obwohl Käufer und Kaufpreis ohnehin von vornherein fest standen?“, gibt Lesjak zu bedenken. „Der Zeugin Kaufmann-Bruckberger gelang es nicht darzulegen, welche tatsächlichen Leistungen sie für ihr Stück vom Steuerkuchen erbrachte.“
Erwähnenswert ist auch, dass das Unternehmen von LRin Kaufmann-Bruckberger auch nach deren eigener Aussage keine Maklerkonzession besaß.
Lesjak weist darauf hin, dass dem Untersuchungsausschuss in der Frage rund um die Provisionsflüsse im Rahmen der Seen-Liegenschaften die Hände gebunden sind. „Wir verfügen leider nicht über jene Instrumente, welche es uns ermöglichen würden, über die Aussagen der beteiligten Personen hinaus Beweise sicherzustellen. Ich werde mich im Rahmen der kommenden Sitzung des Untersuchungsausschusses am nächsten Dienstag, den 3. März 2015, aber dafür einsetzen, dass wir das Protokoll der Einvernahme von LRin Kaufmann-Bruckberger umgehend der ermittelnden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zukommen lassen. Diese hat die entsprechende Handhabe, um den dubiosen Sachverhalt rund um die Provisionsflüsse auf Steuerkosten aufzuklären, und allfälliges strafrechtliches Verhalten vor Gericht zu bringen.“
Lesjak kündigt für die kommende Sitzung des Untersuchungsausschusses des Weiteren an, darüber zu beraten, ob jene Sachverständigen, die damals den Sach- und Verkehrswert der seitens des Landes mutmaßlich viel zu teuer angekauften Seeliegenschaften „ermittelten?, erneut einvernommen werden sollen. Externe Gutachter kamen nunmehr nämlich zum Schluss, dass die damals gutachterlich ermittelten Werte exorbitant zu hoch waren.
Foto: Grüne Kärnten