2024 kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist. Neu – 1-Tages-Vignette, Mitnahme digitale Vignette bei Kennzeichenänderung
Seit 1. Dezember 2023 Streckenmaut für Menschen mit Behinderung gratis
Menschen mit Behinderungen bekommen die Jahresvignette und – seit 1. Dezember 2023 neu – auch die Streckenmaut, z. B. für Brenner- oder Tauernautobahn, kostenlos. Wenn die Daten zur Erlangung einer Gratisvignette im System vorliegen, erfolgt die Ausstellung der Mehrfahrtenkarte automatisch mit der Jahresvignette.
Ab März 2024 Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich
Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März 2024 beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem:der RaserIn, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den:die FahrerIn eingetragen werden.
Ab 6. Juli – Verpflichtende Assistenzsysteme in erstzugelassenen Fahrzeugen
Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 verpflichtend mit folgenden hochentwickelten Fahrassistenzsysteme ausgestattet sein:
Neue Gewichtsdefinition im Mautrecht betrifft Wohnmobile ab 3,5 Tonnen
Statt dem "höchsten zulässigen Gesamtgewicht" entscheidet künftig die "technisch zulässige Gesamtmasse", ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die – höhere, fahrleistungsabhängige – Lkw-Maut zu bezahlen ist. Die technisch zulässige Gesamtmasse ist das vom Hersteller angegebene, maximal zulässige Gewicht des Fahrzeugs. Wohnmobile und andere auf 3,5 Tonnen "abgelastete" Fahrzeuge (=Fahrzeuge, bei denen freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen reduziert wurde), die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen künftig der Lkw-Maut. Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen sind auf Antrag davon ausgenommen. Für den Altbestand (= Zulassung vor 1. Dezember 2023) gibt es eine fünfjährige Übergangsfrist.
Zertifizierung sichert Werkstätten Zugriff auf diebstahlrelevante Kfz-Bauteile
Damit freie Werkstätten auch weiterhin Zugang zu diebstahlrelevanten Kfz-Bauteilen (z. B. Schlüssel, Schlösser und Wegfahrsperre) haben, wurde EU-weit die Plattform SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) geschaffen (https://www.vehiclesermi.eu/). 2023 sind die rechtlichen Grundlagen in Kraft getreten, 2024 erfolgt die Umsetzung – für den Zugang zu den sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten und somit für die Reparatur solcher Systeme benötigen Werkstätten dann eine Zertifizierung.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2024.
Foto: Mein Klagenfurt