Gemäß der aktuellen Verordnung des Bundes (4. Novelle zur 2. COVID-19 Maßnahmenverordnung) ist ab heute auch in den Spitälern der KABEG die Vorlage eines 3G-Nachweises nicht mehr erforderlich. Dies gilt sowohl für Patienten, Besucher, Begleitpersonen als auch für Mitarbeiter.
Weiterhin gilt:
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