Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein
Wie berichtet, besteht im Jänner die Möglichkeit, sich aus dem 3. Lockdown freizutesten. Bundeskanzler Sebastian Kurz präsentierte gestern in der ZIB 2 erste konkrete Details dazu. In der Gastronomie werden nicht die Wirte sondern die Gesundheitsbehörden kontrollieren, im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein. Also dort wo man Tickets erhält, kontrollien die Betreiber.
Die Gastronomie darf man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test besuchen, für alle anderen Einrichtungen darf der Test maximal 48 Stunden alt sein. Auch die Polizei wird stichprobenartig das Vorhandensein eines negativen Tests überprüfen.