Presseaussendung von: SPÖ Kärnten
Tiefnig, Zoppoth: Bestehende Werbeeinschränkungen werden teilweise umgangen. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Forderung nach Werbeverbot für Bordelle im öffentlichen Raum im Landtag eingebracht.
„Es geht um den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen“, stellt LAbg. Josef Zoppoth fest und weist auf die bereits im letzten Jahr beschlossene Einschränkung der Werbung im öffentlichen Raum für einschlägige Etablissements hin.
Damals wurden mehr Kontrollmöglichkeiten, genaue Abstandsregelungen (z.B. Abstand von 300 Metern zu sensiblen Gebäuden wie Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Kinderspielplätze, religiös genutzte Gebäude, Amtsgebäude, Krankenhäuser und Kasernen), Werbeeinschränkungen (z.B. an Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche häufig aufhalten) und klare Zuständigkeiten geregelt.
„In letzter Zeit gibt es, vor allem in Oberkärnten, immer mehr solcher Etablissements, die z.B. auf Autos und Anhängern Werbung machen und so die bestehenden Einschränkungen umgehen“, erklärt LAbg. Alfred Tiefnig.
Derzeit gebe es keine Bestimmungen die eine Handhabe für ein Verbot solcher Werbung ermöglichen. In der Steiermark sei bereits jegliche Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen im öffentlichen Raum verboten, so Zoppoth.
„Wenn es aus guten Gründen ein Werbeverbot für Zigaretten oder Werbeeinschränkungen für alkoholische Getränke gibt, dann müsse man auch im Sinne des Schutzes unserer Jugend eine Werbeverbot für Bordelle einfordern“, erklärt Tiefnig.
Deshalb hat die SPÖ in der heutigen Landtagssitzung einen Antrag eingebracht, eine Novellierung des Kärntner Prostitutionsgesetz vorzunehmen, „mit welcher ein Verbot für jegliche Art von Werbung für Bordelle und bordellähnliche Einrichtungen (…) festgelegt wird“, informieren Zoppoth und Tiefnig.