Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke – Mit neuer Homepage www.fundtiere.kaernten.at mehr Tiere aus Heimen vermitteln
Klagenfurt (LPD). In einer gemeinsamen Pressekonferenz stellte heute, Montag, Tierschutzlandesrat Christian Ragger die St. Veiter Tierärztin Jutta Wagner als neue Tierschutzbeauftragte des Landes Kärnten vor. Wagner, die sich als Bestqualifizierte durchsetzen konnte, wird als Karenzvertretung bis August 2015 tätig sein. „Ich gratuliere Jutta Wagner zu ihrer Bestellung. Der Tierschutz nimmt in Kärnten einen besonderen Stellenwert ein, daher wird das Betätigungsfeld ein umfangreiches sein“, betonte Ragger und wünschte alles Gute für die bevorstehende Aufgabe.
Gerade im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage sei es besonders wichtig, sich zweimal zu überlegen, ob man ein Tier verschenken soll. „Nicht selten landen verschenkte Katzen und Hunde nach Weihnachten in den Tierheimen. Ich ersuche daher jeden, darüber nachzudenken, dass ein Tier ein Lebewesen ist. Wenn man sich ein Haustier zulegt, übernimmt man damit auch eine lebenslange Verantwortung“, mahnte Wagner zur Vernunft. Die neue Tierschutzbeauftragte sieht ihre Hauptanliegen in der Förderung des Tierschutzgedankens bei Kindern und Jugendlichen. Dies betreffe sowohl die Aufklärung über Bedürfnisse von klassischen Haustieren als auch von landwirtschaftlichen Nutztieren.
Bei der Pressekonferenz anwesend war auch Marie-Christin Rossmann von der Veterinärabteilung des Landes Kärnten. Sie machte auf die neue Homepage des Landes www.fundtiere.kaernten.at aufmerksam, die mit Jahresbeginn 2014 online sein wird. „Mit dieser Initiative wollen wir eine zentrale Schaltstelle schaffen und so Tierheimen die Möglichkeit geben, Fundtiere umgehend online zu stellen“, informierte Rossmann. Diese elektronische Datenbank solle lange Verweilzeiten von Fundtieren in den Heimen verhindern und die Vermittlungsquote erhöhen. „Auch können verlorene Tiere so schnell von ihren Besitzen wiedergefunden werden“, so Rossmann weiter. Bisher lief das Meldeverfahren schriftlich über die Bezirksverwaltungsbehörde, was oft mehrere Tage dauerte. „Tierheime sind verpflichtet, Tiere spätestens am folgenden Werktag nach Aufnahme in die landesweite Datenbank einzutragen“, teilte Ragger mit.
Der Tierschutzreferent hielt außerdem fest, dass die so wichtige und in den letzten Jahren erfolgreich propagierte Katzenkastration in Zukunft nicht mehr möglich sein werde, da schlichtweg die finanziellen Mittel dafür fehlen würden. „Aufgrund der budgetären Einsparungen im Tierschutz können nur mehr die Tierheime bedient werden“, so Ragger. Mit der Kastration von Streunerkatzen versuchten Land und Gemeinden die Überpopulation einzudämmen.
Foto: Büro LR Ragger