Presseaussendung von:LR Ragger
LR Ragger: Weitere Maßnahmen für leistbares Wohnen in Kärnten gesetzt
Klagenfurt (LPD). Kärnten setzt einen weiteren Schritt, damit Wohnen leistbar bleibt. Auf Antrag des zuständigen Wohnbaureferenten LR Christian Ragger beschloss die Landesregierung am Dienstag eine Erhöhung der Wohnbeihilfe. Betroffene können ab dem neuen Jahr 30 Euro monatlich mehr Unterstützung bekommen.
Die Sätze für die Wohnbeihilfe wurden um 20 Euro angehoben, sodass ein Alleinstehender bis zu 150 Euro (bisher 130); ein 2 Personenhaushalt 190 Euro (bisher 170) und Mehrkinderfamilien bis 260 Euro (bisher 230) erhalten können. Des Weiteren steigt die Wohnbeihilfe für Betriebskosten um 25 Prozent. Die Betroffenen bekommen dabei 10 Euro monatlich mehr als bisher.
"Die Beschlüsse zeigen, dass das Land Kärnten die Menschen wirksam unterstützt", betont Ragger. Er weist auch auf eine bundesweite Statistik hin, der zufolge die Mietpreise in Kärnten österreichweit am niedrigsten sind. Das sei unter anderen auch auf die eine Offensive beim sozialen Wohnbau zurück zu führen. Von 2012 bis 2014 werden 1.700 Wohnungen errichtet.
Ragger weist darauf hin, dass die Wohnbauförderung in Kärnten ein wichtiges und erfolgreiches Instrument ist, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten. Aus diesem Grund wurde das Budget in den letzten Jahren dafür ausgeweitet. "2012 wendet das Land Kärnten dafür 150 Millionen Euro auf. Ein guter Teil davon fließt in die direkte Unterstützung von Mietern", so Ragger.
Durch eine Gesetzesänderung wurde auch erreicht, dass mehr Kärntner eine Förderung für ihr Haus oder ihre Wohnung bekommen. Denn die Einkommensgrenzen zur Erlangung einer Wohnbauförderung wurden angehoben. Die Novellierung brachte auch eine höhere Förderung (10.000 Euro) für Jungfamilien, wenn sie ein Eigenheim errichten oder sich eine Eigentumswohnung anschaffen. Als Jungfamilien gelten Ehepaare, die beide unter 35 Jahre sind bzw. Alleinerzieher mit Kindern.
Verbesserungen gab es auch für junge Leute. Die Wohnbeihilfe für 18- bis 25-Jährige, die ihre erste eigene Wohnung beziehen, wurde um einen Startzuschuss angehoben. Auch unterhaltsberechtigte Kinder (z.B. Lehrlinge, Studenten), die nicht im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten zukünftig eine pauschalierte Beihilfe.
Foto: Büro LR Ragger