Presseaussendung von: Büro LR Ragger
LR Ragger: Neue Wohnbauförderung zielt auf Verbindung von Sozialem und sozialen Wohnbau ab - Betreubares Wohnen wichtiges Segment
Klagenfurt (LPD). Mit einem Initiativantrag im Ausschuss für Infrastruktur, Wohnbau, Verkehr, Straßen- und Brückenbau, Bau und Energiewesen und Feuerwehr des Landtages wurde gestern Donnerstag die neue Wohnbauförderung beschlossen. Die Betreuung von pflegebedürftigen und beeinträchtigen Menschen steht dabei im Vordergrund.
"Die Kärntner Sozialpolitik hat sich in der Altenpflege und Behindertenhilfe viel zu lange ausschließlich darauf konzentriert, stationäre Einrichtungen zu errichten, welche die Individualität und Selbstständigkeit der Betroffenen erschweren. Ein Heimplatz sollte das letzte Glied einer Versorgungskette sein. Bis dahin brauchen wir andere Formen der Betreuung, welche pflegebedürftige Menschen größtmögliche Selbstständigkeit erlauben", betonte heute, Freitag, Wohnbaureferent LR Christian Ragger. Ihm gehe es vor allem darum, Betroffenen die Möglichkeit zu geben, dass sie in einer eigenen Wohnung verbleiben können. Diese Leitlinie sei auch ein Kernpunkt der Änderungen in der Wohnbauförderung. Bis dato durften mit Fördergeldern nur einzelne abgeschlossene Wohnungen finanziert werden.
Als Wohnbaureferent mache er nun den Weg frei, dass mehrere Wohnungen zusammengelegt werden können und in einem solchen Verbund Gruppenräume, Pflegebäder oder größere Gemeinschaftsküchen mit Wohnbauförderung errichtet werden dürfen. So können Wohnbaugesellschaften in ihren Bauten Wohnverbundsysteme für Menschen mit besonderen Bedürfnissen integrieren. Zusätzlich gebe es ein Fördergeld, wenn Wohnungen behindertengerecht- mit rollstuhlgerechten Türen, speziell ausgestatteten Bädern gebaut würden. "Diese Anreize im sozialen Wohnbau stärken auch das Bewusstsein für die Bedürfnisse von beeinträchtigten Menschen", erklärte Ragger.
Raggers Auftrag an die Wohnbaugesellschaften lautet auch, einen möglichst langen Verbleib in den eigenen vier Wänden bei Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Diese sollten daher auch Partnerschaften mit Anbietern von sozialen Diensten eingehen. Ein Vorbild dafür ist die Kooperation zwischen der Vorstädtischen Kleinsiedlung und der AVS. Die Wohnbaugesellschaft bot ihre 15 neuen Wohnungen in St. Andrä Menschen mit niedrigen Pflegestufen an. Diese zahlen neben ihrer günstigen Miete auch für eine laufende Betreuung durch Pflegekräfte der AVS. Land und Gemeinden gewähren dabei Zuschüsse. Damit will man Personen der Pflegestufen 0 bis 3 ein selbständiges Wohnen mit gesellschaftlichen Anschluss und einem Pflegesicherheitsnetz bieten.
Im Mittelpunkt der neuen Wohnbauförderung steht auch die Umsetzung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen. Die Ziele der neuen Wohnbauförderung sind vorrangig die qualitative Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, das Erreichen des Passivhausstandard sowohl im Wohnungsneubau als auch in der Wohnhaussanierung, der Einsatz ökologisch vorteilhafter Baustoffe sowie das Zurückdrängen der Nutzung fossiler Brennstoffe für Warmwasser und Heizung.
Für die Errichtung und Sanierung von Wohnraum wird es künftig auch einen Ortskernzuschlag geben, wodurch eine erhöhte Förderung für die Sanierung oder den Neubau im Ortskern gewährt wird. "Dadurch wirken wir nicht nur der Abwanderung entgegen, sondern es wird auch ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen geleistet, da die bestehende Infrastruktur effizienter genutzt wird", betonte Ragger.
Foto: Büro LR Ragger