Pressemeldungen August 2026
Mit dem Auto in den Urlaub: Diese Mitführpflichten gelten in Europa
Vor einer Autofahrt ins Ausland lohnt sich ein Blick auf die vorgeschriebene Fahrzeugausstattung. Während in Österreich Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug zur Grundausstattung gehören, gelten in anderen europäischen Ländern teilweise abweichende Vorschriften.
Darauf weist der ÖAMTC hin. Wer die vorgeschriebene Ausrüstung nicht vollständig mitführt, muss je nach Reiseland mit Strafen rechnen.
In vielen Ländern gilt nach einer Panne oder einem Unfall eine Tragepflicht für Warnwesten, sobald das Fahrzeug verlassen wird. Da sich die Vorschriften unterscheiden, empfiehlt der ÖAMTC, für alle Insassen eine Warnweste im Fahrzeug bereitzuhalten.
Ein Warndreieck gehört in den meisten europäischen Ländern zur Pflichtausstattung. Besonderheiten gibt es unter anderem in der Schweiz, wo das Warndreieck vom Fahrersitz aus erreichbar sein muss, sowie in der Türkei und auf Zypern, wo zwei Warndreiecke vorgeschrieben sind.
Auch ein Verbandszeug sollte unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung im Fahrzeug mitgeführt werden. Zwar besteht in einigen Ländern keine Mitführpflicht, dennoch wird empfohlen, das Erste-Hilfe-Set jederzeit griffbereit zu haben.
In einigen Ländern wie Bulgarien, Estland, Litauen oder Rumänien gehört ein Feuerlöscher zur vorgeschriebenen Fahrzeugausstattung.
Wer nach Kroatien oder Slowenien reist, sollte zudem auf ein Ersatzlampenset achten. Fahrzeuge mit Xenon-, LED- oder vergleichbaren Leuchtmitteln sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer sollten sich vor einer Reise über die geltenden Bestimmungen informieren. In mehreren Ländern müssen Warnwesten mitgeführt werden. In Österreich zählt außerdem ein Verbandszeug zur vorgeschriebenen Ausstattung.
Wer ein Mietfahrzeug im Ausland übernimmt, sollte laut ÖAMTC ebenfalls kontrollieren, ob die vorgeschriebene Ausrüstung vorhanden ist.
Foto: ÖAMTC