Pressemeldungen August 2026
Das ändert sich ab 1. September für Führerscheinbesitzer
Mit der 23. Novelle zum Führerscheingesetz ändern sich ab 1. September mehrere Bestimmungen. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Führerscheinklassen C und D. Ab dem 60. Lebensjahr sind diese künftig fünf Jahre gültig. Bisher war ab diesem Alter alle zwei Jahre eine Verlängerung notwendig. Auch die Gültigkeit bestimmter internationaler Führerscheine wird verlängert. Internationale Führerscheine nach dem Wiener Übereinkommen gelten künftig drei Jahre statt bisher einem Jahr.
Nicht betroffen sind internationale Führerscheine nach anderen Übereinkommen. Diese bleiben ein Jahr gültig. Das betrifft laut ÖAMTC beispielsweise die USA und Kanada.
Wer eine Führerscheinprüfung nicht besteht, darf künftig bereits nach zwölf Tagen wieder antreten. Bisher musste zwei Wochen gewartet werden. Deutlich länger wird hingegen die Sperre bei einem Täuschungsversuch während der Prüfung. Ein neuer Prüfungsantritt ist dann erst nach 18 Monaten möglich. Bisher betrug die Sperrfrist neun Monate.
Änderungen gibt es auch, wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde. Mit der entsprechenden Anzeigebestätigung darf künftig bis zu acht Wochen weitergefahren werden. Bisher waren es vier Wochen.
Wer vollständig auf seine Lenkberechtigung verzichtet, muss künftig auch den Führerschein abgeben. Bei einem Verzicht auf einzelne Führerscheinklassen wird ein neuer Führerschein mit den verbleibenden Klassen ausgestellt.
Foto: ÖAMTC