Wie bereits medial bekannt, wurde in Bezug auf das laufende Umwidmungsverfahren für das Grundstück des neuen Hallenbades am Südring die Stadt dahingehend informiert, dass dieses Grundstück künftig als Hochwassergebiet ausgewiesen wird. Im bisher nach wie vor gültigen Gefahrenzonenplan war dies noch nicht der Fall.
Stadtplanungsreferentin Stadträtin Mag. Corinna Smrecnik betonte dazu heute im Stadtsenat neuerlich, dass derartige Stellungnahmen im Rahmen eines laufenden Umwidmungsverfahrens absolut üblich sind. Sie haben in keiner Weise eine bereits bindende Rechtsgültigkeit. Nun gilt es, sich dieser Stellungnahme zu widmen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
DI Erwin Smole, Vorstand der Stadtwerke AG, informierte die Senatsmitglieder weiters, dass bereits erste Gespräche mit dem Land dazu laufen. Lt. seiner aktuellen Einschätzung werden die zu treffenden Maßnahmen in einem bewältigbaren Rahmen bleiben, sodass aus aktueller Sicht mit keinen zeitlichen Verzögerungen und auch mit keiner wesentlichen Mehrbelastung der Kostenseite zu rechnen ist.
Neben baulichen Maßnahmen am Grundstück selbst könnte beispielsweise auch das parallel laufende Projekt „Hochwasserschutz Glanfurt“ eine Lösungsvariante darstellen. Dieses sieht im Wesentlichen die Schaffung von ergänzenden Ersatzflächen (Retentionsflächen) im Falle eines Hochwassers vor.
Die für Hochwasserschutz zuständige Stadträtin Sandra Wassermann unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Projektes „Hochwasserschutz Glanfurt“ und ersuchte diesem Projekt den entsprechenden Nachdruck zu verleihen.
Auch Bürgermeister Christian Scheider zeigte sich abschließend zu diesem Thema erleichtert. Er sei froh, dass sich nun herausstellt, dass die entstandene Diskussion der letzten Tage schlussendlich nicht notwendig gewesen wäre und derartige Stellungnahmen im Laufe eines solchen Verfahrens üblich sind. Für ihn ist es wichtig, dass der Zeitplan hält und das ohne gravierende Mehrkosten.
Erfreuliche Nachrichten in Bezug auf die Veranlagung des 50 Millionen Kredites hatte heute Vizebürgermeister und Finanzreferent Mag. Philipp Liesnig zu vermelden.
In einer nun eingelangten, vertiefenden Stellungnahme durch die Gemeindeaufsicht wird bestätigt, dass die Aufnahme und Veranlagung des Kredites rechtskonform und entsprechend wirtschaftlicher Grundsätze erfolgte. Auch entspricht die Veranlagung vollinhaltlich dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz.
Auf Voranschlag von Vizebürgermeister Liesnig wird daher im nächsten Gemeinderat, wie geplant, der Verwendungszweck des Hallenbaddarlehens für das neue Projekt angepasst, womit dann auch den formalen Bestimmungen vollumfänglich entsprochen ist. Wie mit dem im KF Spezialfonds veranlagten Mitteln umzugehen ist, obliegt lt. Gemeindeaufsicht der politischen Verantwortung der Stadt.
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