Das KFV hat in einer aktuellen Beobachtung umfassende Details zur Fortbewegung von E-Scooter-Fahrern erhoben. Das Ergebnis: Besonders in Hinblick auf das Geben von Handzeichen und das korrekte Parken und Abstellen herrscht nach wie vor Aufklärungsbedarf. Bei der Wahl der Infrastruktur sind zwar Verbesserungen zu bemerken, doch noch immer fahren zu viele E-Scooter-FahrerInnen verbotenerweise auf dem Gehsteig. Neben infrastrukturellen Maßnahmen wie dem Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur und einer Intensivierung der Kontrollen und Sanktionen empfiehlt das KFV verstärkte Bewusstseinsbildung.
E-Scooter prägen inzwischen vielerorts das Straßenbild. Seit 2019 gelten österreichweit einheitliche Regelungen zu ihrer Nutzung. Bereits damals nahm das KFV die Fortbewegung von E-Scooter-Fahrern genauer unter die Lupe. In einer aktuellen Vergleichsstudie wurde nun erhoben, wie gut sich das Verkehrsmittel E-Scooter inzwischen in den öffentlichen Straßenverkehr integriert hat. Schwerpunkt dieser Erhebung war die Vor-Ort-Beobachtung von E-Scooter-Fahrern sowie die Erhebung von abgestellten E-Scootern im öffentlichen Straßenraum.
Im Fokus: Wahl der Infrastruktur, Handzeichen, Helmverwendung
KFV-Beobachtungen von 738 E-Scooter Fahrern in Wien, Linz, Klagenfurt und Innsbruck zeigten folgende Ergebnisse:
Schlecht geparkte E-Scooter als Stolperfalle
Das ungeordnete Abstellen von E-Scootern ist nicht nur ärgerlich, schlecht geparkt können E-Scooter schnell zur Stolperfalle werden. „Unsere Begehungen haben ergeben, dass mehr als die Hälfte aller E-Scooter (54 Prozent) im städtischen Bereich auf Gehsteigen abgestellt werden. Das ist zwar grundsätzlich möglich – allerdings waren 20 Prozent davon auf schmalen Gehsteigen abgestellt, wo das Abstellen lt. StVO verboten ist. Rund jeder zehnte E-Scooter (10 Prozent) stellte zudem eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer dar – besonders für seh- und gehbehinderte Personen sind Hindernisse dieser Art ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko. Hier ist mehr Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer untereinander gefragt“, so Robatsch.
Mehr Sicherheit im E-Scooter-Verkehr – die KFV-Empfehlungen im Überblick:
Aktuelle rechtliche Regelungen für E-Scooter
Laut StVO sind E-Scooter „Klein- und Miniroller mit elektrischem Antrieb“. Für die Benutzung dieser Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Leistung von max. 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von max. 25 km/h gelten in Österreich seit dem 01.06.2019 dieselben Verhaltensvorschriften wie für Radfahrer. E-Scooter dürfen auf Radfahranlagen oder auf der Fahrbahn verkehren, es besteht Benützungspflicht von Radfahranlagen. Das Fahren auf dem Gehsteig und Gehweg ist verboten, außer bei behördlicher Freigabe. Auf dem Gehsteig dürfen E-Scooter nur dann abgestellt werden, wenn dieser mehr als 2,5 m breit ist. Für E-Scooter-Fahrer gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille, eine Helmpflicht bis zum Alter von 12 Jahren und die Pflicht, geplante Fahrtrichtungsänderungen mittels Handzeichen anzuzeigen. Fahren zu zweit ist verboten. Die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung: eine wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler nach vorne, hinten und auf die Seite, bei Dunkelheit und schlechter Sicht ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.
Foto: Mein Klagenfurt