Elektroinstallateur wurde während des Krankenstandes vom Arbeitgeber bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgemeldet. Da Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, brachte der Rechtschutz der Arbeiterkammer Kärnten, nach Intervention bei Arbeitgeber, eine Mahnklage ein – mit Erfolg.
Erst durch eine Mahnklage der AK Kärnten, wegen nicht eingehaltener Kündigungsfrist, bezahlte der Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung sowie die zustehende Entgeltfortzahlung in der Höhe von 3.900 Euro an einen ehemaligen Mitarbeiter. Zuvor meldete sich der Arbeitnehmer – der seinen Dienstbeginn Anfang 2018 bei der Firma antrat – aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit krank. Anscheinend Grund genug für den Dienstgeber, den Elektroinstallateur während des Krankenstandes und der Behandlungen im Krankenhaus bei der ÖGK abzumelden.
„Die Kündigungsfrist wurde jedoch nicht eingehalten, darum intervenierten wir zuerst beim Arbeitgeber, um den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen“, sagte Jürgen Jöbstl, AK-Bezirksstellenleiter in Wolfsberg. „Nur mit einer Klage durch unsere AK-Experten konnte eine Entschädigung von 3.900 Euro für den Arbeitnehmer ausbezahlt werden“, so AK-Präsident Günther Goach, der zugleich auf die langjährige Forderung der Arbeiter-kammer verweist: „Es braucht einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im Kranken-stand, unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder aufgrund eines Arbeitsunfalls verursacht wurde.“
Foto: Mein Klagenfurt