Zum Missfallen der Hausbesitzer, müssen dadurch künftig alle Eingriffe mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt werden.
Galten bisher nur einzelne Häuser am Alten Platz als schützenswert, gilt nun ein sogenannter Ensembleschutz für den Alten Platz. Das bedeutet, dass nicht das einzelne Gebäude zählt, sondern die Summe der Gebäude, und das ist es, was das Ensemble schützenswert macht.
Für Hauseigentümer und deren Häuser, deren Bausubstanz zurück bis ins 16. Jahrhundert reicht, kann die Entscheidung des Amtes durchaus finanzielle Auswirkungen haben, da sich durch den Denkmalschutz zum Beispiel Renovierungsarbeiten verkomplizieren und verteuern können. Auch wird befürchtet, dass der Verkaufswert unter dem eigentlichen Marktwert sinken könnte.
Der Alte Platz gilt als einer schönsten und am besten erhaltenen Plätze in Kärnten.
Foto: Mein Klagenfurt