Teilabbruch eines beschädigten Hauses: Vorübergehende Einbahnregelung am Beginn der St. Veiter Straße
Im Zuge eines privaten Haus-Abrisses in der St. Veiter Straße sind auch am Nebengebäude starke Schäden entstanden. Von der Stadt Klagenfurt wurden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen veranlasst. Dennoch muss ein Teil des stark in Mitleidenschaft gezogenen Gebäudes in der St. Veiter Straße 25 nun ebenfalls abgerissen werden.
In der Zeit der Abbrucharbeiten (23. August bis 30. September) kommt es daher im Baustellenbereich zu vorübergehenden Verkehrseinschränkungen.
In der St. Veiter Straße wird zwischen dem St. Veiter Ring und der Krassnigstraße ein Fahrstreifen gesperrt, hier gilt für diese Zeit eine Einbahnregelung von Nord nach Süd.
Die Zufahrt zur St. Georg Apotheke aus Richtung Norden ist möglich.
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv