Ab dem Inkrafttreten des gesetzlichen 12-Stunden-Tages am Samstag, dem 1. September 2018 wird deutlich werden, wie sich Theorie und Praxis vereinbaren lassen. AK-Präsident Goach bekräftigt die bedingungslose Unterstützung von Arbeitnehmern: „Wenn Schutzmechanismen gelockert werden, werden wir umso stärker für den Schutz der Arbeitnehmer eintreten.“ AK-Arbeitsrechtsexperte Lorber rät: „Ja nichts ungeprüft unterschreiben, dies könnte zu finanziellen Einbußen führen.“ Besondere Vorsicht sei bei All-In-Verträgen und Gleitzeitvereinbarungen geboten.
„Flexibilität ja, aber nicht zu Lasten der Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, bekräftigt Kärntens AK-Präsident Günther Goach erneut anlässlich des in Krafttretens des 12-Stunden-Tages / der 60-Stunden-Woche am kommenden Samstag. „Das Arbeitsrecht hat eine Schutzfunktion, die das Verhandlungsungleichgewicht zwischen wirtschaftlich unterlegenen Arbeitnehmern gegenüber dem Dienstgeber ausgleicht und gesunde Arbeitsbedingungen schaffen soll. Durch das neue Arbeitszeitgesetz werden Schutzbestimmungen gelockert, umso mehr werden wir für den finanziellen und gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer eintreten.“ Der 12-Stunden-Tag wurde bereits im Vorfeld seitens der Arbeiterkammer scharf kritisiert: Es drohen finanzielle Einbußen für Arbeitnehmer, die gesundheitliche Verantwortung gegenüber den Beschäftigten rücke in den Hintergrund.
Bestehende Betriebsvereinbarungen weiterhin gültig
„Das neue Gesetz weist viele unklare Formulierungen auf. Etliche Klarstellungen werden erst vor Gericht ausgefochten werden müssen“, beschreibt Arbeitsrechtsexperte Christoph Lorber die neue Gesetzessituation, hält aber fest: „Eine Ausdehnung der maximalen Normalarbeitszeit muss in manchen Fällen ausdrücklich neu vereinbart werden. Daher raten wir: Unterschreiben Sie nichts! Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird nicht jede bestehende Vereinbarung automatisch an die neue Rechtslage angepasst, sondern bedarf zum Teil der schriftlichen Zustimmung der Beschäftigten oder des Betriebsrates.“ Damit sich die Unterschrift nicht nachteilig für den Dienstnehmer auswirkt, rät Lorber, neue Vereinbarungen von AK-Experten überprüfen zu lassen.
Arbeitszeitaufzeichnungen
Generell rät die AK den Arbeitnehmern, eigenständig Aufzeichnungen über ihre Arbeitszeit zu machen um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden, erklärt Lorber. Die Arbeitszeitaufzeichnungen könne man ebenfalls von der AK überprüfen lassen, zudem zählen sie bei einem notwendigen Einschreiten der AK als Beweis.
AK-Goach: „Bedingungslos für unsere Mitglieder“
Abschließend hält Präsident Goach fest: „Wir stellen niemanden unter Generalverdacht – jedoch verleiten neue Spielregeln dazu, dass man Dinge ausprobiert. Wir werden den Kärntner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit unserer Expertise aber auch mit allen rechtlichen Mitteln, wie immer kostenlos zur Seite stehen.“
Allgemeine Informationen:
Das AK-Arbeitsrecht berät und vertritt ihre Mitglieder kostenlos. Dieses Angebot reicht von der Rechtsberatung über Interventionen und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber bis zur Vertretung vor Gericht.
AK-Service:
Die AK stellt einen Arbeitszeitkalender für die individuelle Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Verfügung. Dieser kann bestellt werden:
Online
kaernten.arbeiterkammer.at/service/broschueren/Broschueren_Ratgeber.html
Telefon 050 477-2823
Die AK bietet für die Arbeitszeitaufzeichnung auch eine nützliche App – den Arbeitszeitspeicher – an. Diesen kann man unter www.ak-zeitspeicher.at herunterladen
Foto: Mein Klagenfurt/Archiv
Presseaussendung von: AK Kärnten