Presseaussendung von: Büro LHStv.in Beate Prettner
LHStv.in Prettner: Chancengerechtigkeit für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen soll hergestellt werden
Klagenfurt (LPD). Als begrüßenswert bezeichnen Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner und die Anwältin für Menschen mit Behinderung, Isabella Scheiflinger, dass sich Kärntner Wirtschaftstreibende im Rahmen einer Veranstaltung intensiv mit der Frage der teilweise noch herzustellenden umfassenden Barrierefreiheit auseinandersetzen. „Die Gewährleistung dieser Barrierefreiheit ist für Kärnten das Ziel, und zwar für alle Lebensbereiche, um ein selbstbestimmtes und chancengerechtes Leben für Menschen mit Behinderung sicherzustellen“, erinnert Prettner heute, Dienstag, daran, dass sich die Kärntner Landesregierung einstimmig zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt hat.
Zudem sei das Land Kärnten auf einem guten Weg in Bezug auf die Herstellung von Barrierefreiheit für das öffentliche Verwaltungsangebot, teilte Prettner mit. „Sicherlich haben wir noch einiges zu tun, dessen sind wir uns bewusst, doch wir befinden uns in einem konstruktiven Prozess der Umsetzung, der nicht nur den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) Rechnung tragen wird, sondern auch die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt“, so Prettner. Kärnten sei als erst zweites Bundesland Österreichs mit der Erstellung des Landesetappenplans befasst, der selbstverständlich auch einen Schwerpunkt auf die bauliche Barrierefreiheit der Landesverwaltung mit ihren Gebäuden legt.
Scheiflinger hob hervor, dass bis zu 20 Prozent aller Menschen heute mit einer (unterschiedlich schwer ausgeprägten) Behinderung leben und es sich daher bei den Menschen mit Behinderung um eine sehr große potenzielle Gruppe handele. Gleichzeitig wies Scheiflinger auch darauf hin, dass das jetzt diskutierte BGStG bereits seit 1.1.2006 in Kraft sei und eine bis zu zehnjährige Übergangsfrist für Unternehmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vorsieht. „Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben daher grundsätzlich bis zum 31.12.2015 Zeit, um bestehende bauliche Barrieren zu beseitigen. Während viele Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung bereits nachgekommen sind, beginnen andere Unternehmen erst jetzt damit, sich mit den Fragen der Barrierefreiheit auseinanderzusetzen“, so Scheiflinger. Aus diesem Grund könne sie die jetzt aufkommende Diskussion über die „strengen“ Vorgaben des BGStG nicht nachvollziehen.
Tatsache sei auch, dass der Gesetzgeber auf die bauliche und wirtschaftliche Gegebenheit größtmöglich Rücksicht genommen hat: „Unbestritten ist, dass nach dem 1.1.2006 bewilligte Gebäude jedenfalls umfassend barrierefrei gestaltet sein müssen, während für ältere Gebäude die von der Wirtschaftskammer geforderte Zumutbarkeit bereits gesetzlich verankert worden ist“, erläuterte Scheiflinger. Sollte die Beseitigung einzelner Barrieren aufgrund rechtlicher Beschränkungen (zum Beispiel: Denkmalschutz) oder aufgrund der wirtschaftlichen Situation des einzelnen Unternehmens nicht möglich bzw. nicht zumutbar sein, so kann der jeweilige Unternehmer seine gesetzliche Verpflichtung erfüllen, indem er eine maßgebliche Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung sicherstellt.
Foto: Büro LHStv. Prettner