Presseaussendung von: Büro LH Dörfler
LH Dörfler: Landtagsauflösung sollte zwischen 3. und 20. Dezember erfolgen
Klagenfurt (LPD). Für den 3. März 2013 als Neuwahltermin hat sich das Kollegium der Kärntner Landesregierung in seiner Sitzung heute, Dienstag, mehrheitlich ausgesprochen. Das gab Landeshauptmann Gerhard Dörfler als Wahlrechtsreferent im anschließenden Pressefoyer bekannt. Er nannte auch die entsprechenden Fristenläufe, nämlich die Auflösung des Landtages zwischen 3. und 20. Dezember 2012 und die Ausschreibung der Wahl durch die Landesregierung ebenfalls noch im Dezember 2012. Stichtag wäre der 1. Jänner 2013, die Landeswahlbehörde müsste sich am 22. Jänner 2013 konstituieren und die Frist zur Einbringung von Wahlvorschlägen würde am 25. Jänner 2013 enden.
"Ich will damit endgültig die Neuwahldiskussion beenden, wobei ich betone, dass ich keine Neuwahlen fürchte", erklärte Dörfler. Er wies darauf hin, dass sich auch neue, kleinere wahlwerbende Gruppierungen auf die Wahl gut vorbereiten können sollten. So würden zum Beispiel auch seine Freunde aus der Volksgruppe bei der Wahl antreten wollen.
Die Menschen hätten zudem das Recht darauf, dass die Parteien Programme ausarbeiten und ihnen konkrete inhaltliche Angebote machen.
Wichtig ist es dem Landeshauptmann vor allem aber auch, vor den Neuwahlen gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Wahlkampfkostenrückerstattung oder das Aufstellen von Plakaten ("Vermüllung der Landschaft") zu schaffen.
Außerdem solle man warten, bis sich durch das erstinstanzliche Urteil im Birnbacher-Martinz-Prozess die Nebel gelichtet hätten. Es sei auf keinen Fall eine Krise des Landes, was auch die aktuellen Tourismus- und Wirtschaftszahlen unterstreichen würden. "Ich gebe aber zu, dass wir momentan eine Stimmungskrise haben. Wir werden aber alles tun, um diese zu beruhigen", so Dörfler.
Wie der Landeshauptmann betonte, gebe es vor einer Neuwahl noch genügend politische Arbeit zu erledigen. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Verfassungsklage gegen den Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Es könne nicht sein, dass die österreichischen und Kärntner Steuerzahler Schutzschirme finanzieren, die jetzt schon in ihrer Sicherheit bedenklich seien.
Foto: LPD
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