Kinderfahrräder: Begleitung und Helmpflicht
- Kinder unter 12 Jahren dürfen im öffentlichen Raum nur in Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person Rad fahren.
- Eine Ausnahme besteht, wenn das Kind den Radfahrausweis besitzt. Unabhängig davon besteht für Kinder unter 12 Jahren eine Helmpflicht.
E-Scooter: Fahrverbote auf Gehsteigen
- E-Scooter dürfen ausschließlich auf Fahrbahnen, Radwegen und Radfahrstreifen genutzt werden.
- Das Fahren auf Gehsteigen und Gehwegen ist verboten.
- Zudem ist das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter untersagt und kann zu Geldstrafen führen.
Tretroller: Nutzung auf Gehwegen erlaubt
- Herkömmliche Tretroller dürfen auf Gehsteigen und Gehwegen genutzt werden, jedoch nicht auf Fahrbahnen.
- Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder über die geltenden Verkehrsregeln aufzuklären und deren Einhaltung zu überwachen.
Foto: ÖAMTC/Ralph Wagner