Zusätzlich hat man am Karfreitag, dem 15. April (von 13 bis 17 Uhr) die Möglichkeit sich in Klagenfurt in der Impfstelle am Alten Platz impfen zu lassen.
Die Impfzentren des Landes in Klagenfurt und Villach werden Karsamstag, dem 16. April, von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein. Zusätzlich hat man am Karfreitag, dem 15. April (von 13 bis 17 Uhr) die Möglichkeit sich in Klagenfurt in der Impfstelle am Alten Platz impfen zu lassen. In Bezug auf die Corona-Impfungen lässt sich ein klarer Trend erkennen: Die Anzahl der verabreichten Dosen ist in den vergangenen Wochen stabil und hat sich zu den niedergelassenen Ärzten verlagert. „Die aktuellen Zahlen belegen, dass etwa zwei Drittel der Impfdosen bei niedergelassen Ärzten verabreicht werden“, berichtet Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes nach der Sitzung des Impfgremiums.
Am kommenden Dienstag startet die Impfaktion für die Vertriebenen aus der Ukraine. „Die Impfbereitschaft in dieser Gruppe liegt bei sechzig Prozent. Mobile Teams werden die Impfungen direkt in den Unterkünften verabreichen“, sagt Kurath und verweist darauf, dass bereits übersetzte Einverständniserklärungen vorhanden sind und natürlich auch Dolmetscher für etwaige Fragen vor Ort sein werden.
Von Seiten des Bundes gibt es noch keine Entscheidung betreffend Gültigkeitsdauer des Grünen Passes. Auch die Verordnung zum digitalen Impfzertifikat der EU, die 1. Februar 2022 verlautbart wurde, beinhaltet keine Gültigkeitsdauer für die dritte Teilimpfung. „Während das Zertifikat nach dem zweiten Stich neun Monate gilt, ist nicht definiert wie lange das Zertifikat nach der dritten Dosis gültig ist“, sagt Kurath und verweist darauf, dass dies von den Mitgliedsstaaten selbstständig festgelegt werden muss.
Das Nationale Impfgremium (NIG) hat gestern eine vierte Impfung nur für Risikogruppen empfohlen. Dies gilt für Personen über achtzig Jahren, sowie Personen über 65 Jahren mit Vorerkrankungen und alle schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen. Die vierte Dosis sollte frühestens nach vier Monaten, idealerweise ein halbes Jahr nach dem dritten Stich verabreicht werden. Allen anderen Personen sollte die vierte Dosis auf persönlichen Wunsch verabreicht werden können.
Foto: Mein Klagenfurt