Presseaussendung von: Büro LHStv.in Dr.in Gaby Schaunig
LHStv.in Schaunig: Forderungen von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer in Wien sind in Kärnten erfüllt. Schutz für regionale, kleine Betriebe – Qualitätskriterien und Bestbieter-Prinzip
Klagenfurt (LPD). Lohndumping am Bau soll verhindert werden. Das Land Kärnten, die Wirtschaftskammer, die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten haben reagiert und heuer gemeinsam neue Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen erarbeitet. Die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer waren ebenfalls eingebunden.
„Es sind vor allem die regionalen und kleinen Unternehmer in der Baubranche, die bei den neuen Spielregeln bei öffentlichen Aufträgen verstärkt unterstützt werden“, sagte heute, Mittwoch, Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig zu die jüngsten Forderungen von Gewerkschaft und Wirtschaftskammer in Wien. In der Regierungssitzung am 8. April wurden diese neuen Spielregeln bereits beschlossen.
„Dadurch werden Betriebe verstärkt geschützt.“ Damit wird der Schwächung der Klein- und Mittelbetriebe entgegengewirkt. „Die Kompetenz muss weiter im Land bleiben. Dadurch werden junge Menschen Kärnten nicht verlassen und kehren auch wieder zurück,“ so Schaunig. „In Zukunft wird verstärkt auf sozialpolitische- und Qualitätskritierien geachtet. Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip.“
Nach den sozialpolitischen Kriterien ist es geplant, dass Unternehmen Personen, die sich in Ausbildung befinden und Personen, die über 50 Jahre sind, künftighin verstärkt zum Zug kommen lassen. Bei den Qualitätskriterien wird auf Kriterien des Schlüsselpersonals zurückgegriffen. Als Zuschlagskriterien gelten auch
1. die „kurzfristige örtliche Verfügbarkeit“: Eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern muss während der Dauer der Leistungserbringung des gesamten Bauvorhabens vor Ort sein.
2. die „Tonnenkilometer“: Hier wird das Produkt der transportierten Masse in Tonnen und der dabei zurückgelegten Wegstrecke in Kilometer bemessen. Je geringer das Produkt aus Wegstrecke mal Gewicht, umso eher der Zuschlag.
Weiters sollen nach den neuen „Spielregeln“ die Situation von Subunternehmern verbessert werden. Der Bieter erklärt, dass er den von ihm beauftragten Subunternehmern keine Vertragsbindungen abverlangt, die gesetz- oder sittenwidrig sind, oder auf sonstige Weise, die von ihm allenfalls beauftragten Subunternehmer ohne sachlich gerechtfertigten Grund gegenüber seinen eigenen Verpflichtungen einseitig benachteiligen.
Der Bieter ist verpflichtet, mit sämtlichen Subunternehmern Zahlungen gemäß den Bestimmungen der ÖNORM B 2110 zu vereinbaren und vorzunehmen. Im Zuge der Gespräche wurde auch der Schwellenwert bei den Direktvergaben geändert: 60.000 Euro statt der im Bundesvergabegesetz 2006 100.000 Euro. „Durch die neuen Spielregeln ist gesichert, dass Arbeitnehmer vor Ort Arbeitsplätze zu gerechten Löhnen vorfinden“, erklärt Schaunig.
Foto: Büro LHStv.in Dr.in Gaby Schaunig